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Die Tarifglättung: Wer profitiert, wer nicht?

Die Bundesregierung hat in ihrem jüngsten Agrarpaket die Rückkehr der beschlossen, welche rückwirkend ab 2023 und für zwei aufeinanderfolgende Dreijahreszeiträume bis 2028 gelten wird. Diese Maßnahme, mit der viele Landwirte bereits vertraut sind, ähnelt stark den Regelungen, die bis 2022 in Kraft waren. Die Tarifglättung ist eine freiwillige Option, die nur auf Antrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die vorangegangenen drei Kalenderjahre geltend gemacht werden kann. Sie ist zunächst für die Perioden 2023 bis 2025 sowie 2026 bis 2028 vorgesehen.

Das Prinzip der Tarifglättung basiert darauf, den durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre zur Besteuerung heranzuziehen, statt den jährlichen Gewinn einzeln zu besteuern. Dies kann insbesondere bei stark schwankenden Gewinnen eine Steuerersparnis zur Folge haben, da so die höhere Belastung durch die Steuerprogression umgangen wird.

Die Möglichkeit, einen Antrag auf Tarifglättung zu stellen, steht ausschließlich Einzelunternehmern sowie land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaften offen. Körperschaften wie GmbHs oder Genossenschaften sind von dieser Regelung ausgenommen, da bei ihnen keine Steuerprogression anfällt. Die Tarifglättung bezieht sich lediglich auf Einkünfte aus Land- und und schließt andere Einkunftsarten aus.

Für die Berechnung der Tarifglättung wird der Anteil der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte am Gesamteinkommen herangezogen. Vor allem Betriebe, deren Gewinne hauptsächlich aus der Landwirtschaft stammen und stark variieren, profitieren von dieser Regelung. Die Bundesregierung rechnet durch die Tarifglättung mit einer jährlichen Steuerersparnis von insgesamt 50 Millionen Euro für den landwirtschaftlichen Sektor.

Die Wirkung der Tarifglättung tritt erstmals mit dem Steuerbescheid für das Jahr 2025 in Kraft. Sie soll teilweise den Wegfall der Agrardieselrückvergütung kompensieren, die den Landwirten zuvor jährlich in Höhe von etwa 440 Millionen Euro ermöglichte, was die durch die Tarifglättung erwarteten Einsparungen deutlich übersteigt.

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