Vergangene Woche wurde die Novelle des Düngerechts beschlossen, die das Verursacherprinzip wieder einführt. Künftig dürfen Landwirte, die ihre Auflagen erfüllen, auch in sogenannten Roten Gebieten bedarfsgerecht düngen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich enttäuscht über diese Änderung und fordert weitere Anpassungen.
Kritik und Forderungen des Deutschen Bauernverbands
DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisierte die geplante Novelle scharf und forderte konkrete Maßnahmen zur Verursachergerechtigkeit. Er bemängelte, dass die Stoffstrombilanz beibehalten werden soll, obwohl sie nicht EU-rechtlich gefordert ist. Diese Bilanz führt laut Rukwied zu zusätzlicher Bürokratie für die Betriebe.
Stellungnahme der FDP
Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, widersprach Rukwieds Kritik. Sie betonte die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Vorgaben und kritisierte die Vorgängerregierung dafür, dass sie keine Ausnahmen geschaffen habe. Konrad hob die Bedeutung von Maßnahmendifferenzierung hervor.
Einzelbetriebliche Erleichterungen und Monitoring
Im Zuge der Diskussion zum Gesetzesentwurf wurde gefordert, dass einzelbetriebliche Erleichterungen in Roten Gebieten ermöglicht werden sollen. Diese Forderung wird nun mit einem Monitoring umgesetzt, das die Grundlage für Ausnahmen schaffen soll. Die bisherige Stoffstrombilanz wird künftig als „Nährstoffbilanz“ bezeichnet.
Maßnahmen der Länder und bürgerfreundliche Verordnungen
Die Länder können mittelfristig gezielte Maßnahmen ergreifen, um Landwirte zu entlasten, die nicht zur Nitratbelastung beitragen. Die Verordnungen sollen bürgerfreundlich gestaltet werden und Ausnahmen für bestimmte Betriebe vorsehen, wie beispielsweise für kleinere Betriebe oder spezialisierte Anbauformen.
Die Novelle des Düngerechts soll dazu beitragen, eine bedarfsgerechte Düngung in belasteten Gebieten zu ermöglichen, ohne die Belastung weiter zu erhöhen. Die Umsetzung der neuen Regeln wird von verschiedenen Seiten unterschiedlich bewertet, doch das Hauptziel bleibt die Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser.