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Duldungspflicht für EEG-Anlagen auf privaten Flächen vom Tisch

In einer aktuellen Wendung hat die Ampel-Koalition beschlossen, die geplante Duldungspflicht für den von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) auf privaten Flächen zu streichen. Ursprünglich sollte diese Regelung Teil des Solarpakets I und der Reform des Klimaschutzgesetzes werden, stieß jedoch auf erheblichen Widerstand und verfassungsrechtliche Bedenken seitens verschiedener Verbände.

Die Entscheidung, die Duldungspflicht lediglich auf öffentliche Grundstücke zu beschränken, wurde von mehreren landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verbänden begrüßt. Diese sahen in der ursprünglichen Regelung einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie und Eigentumsrechte. Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, äußerte sich positiv über die Neuregelung: „Damit bleiben die Privatautonomie und die Rechte der Eigentümer gewahrt.“ Er betonte, dass diese Entscheidung wichtig sei, um die Grundeigentümer in den Prozess der Energiewende einzubeziehen und deren Gelingen zu fördern.

Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, kommentierte die Einigung ebenfalls positiv und hob hervor, dass die Beschränkung der Duldungspflicht auf öffentliche Flächen ein „klares Bekenntnis zum Eigentum“ darstelle. Die Anpassung soll dazu beitragen, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen und den betroffenen Branchen Rechtssicherheit zu bieten.

Neben der Änderung der Duldungspflicht umfasst das auch Fördermaßnahmen für spezielle Arten von Solaranlagen, wie und Moor-PV, und sieht Verbesserungen für die Nutzung von Freiflächen-PV-Anlagen vor. Die bestehende Regelung, die es den Ländern ermöglichte, Solarfreiflächen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten zuzulassen, wird zu einer Opt-out-Regelung umgestaltet, die es den Ländern erlaubt, diese Gebiete für Solaranlagen zu schließen, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden.

Das Solarpaket enthält darüber hinaus Pläne zur Übertragung ungenutzter Volumenmengen von -Ausschreibungen zu -Ausschreibungen, um so eine langfristige Perspektive für Biogas-Bestandsanlagen zu schaffen. Die Novelle des Klimaschutzgesetzes legt zudem fest, dass zukünftige Bundesregierungen darlegen müssen, wie sie die Klimaziele bis 2040 erreichen wollen, während die CO2-Minderungsziele bestehen bleiben.

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