Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen neuen Entwurf für die Anpassung der Durchführungsvorschriften innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) präsentiert. Dies betrifft vor allem Änderungen in den Bereichen Fruchtfolge, Brachland und Bodenbewirtschaftung. Landwirtschaftliche Organisationen können bis zum 27. September ihre Rückmeldungen zu diesem Entwurf einreichen, der eine Lockerung bestimmter Vorschriften vorsieht. Der Vorschlag sieht vor, Teile der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu vereinfachen, um den Landwirten mehr Flexibilität zu bieten.
Im Einzelnen hebt der Entwurf die Pflicht zur Stilllegung von 4 % der Ackerflächen auf und bringt neue Bestimmungen für den Fruchtwechsel sowie die Bodenbedeckung. Nach den neuen Regeln müssen auf jedem Feldabschnitt über drei Jahre verteilt mindestens zwei verschiedene Hauptfrüchte kultiviert werden. Darüber hinaus ist erforderlich, dass auf mindestens einem Drittel der Gesamtackerfläche jedes Jahr entweder die Hauptfrucht gewechselt wird oder Zwischenfrüchte gepflanzt werden.
Zukünftig sollen feste Vorgaben für die Bodenbedeckung während umweltsensibler Perioden entfallen. Stattdessen wird die Entscheidung, wann und welche Bodenschutzmaßnahmen wie das Säen von Zwischenfrüchten umzusetzen sind, durch die fachliche Praxis bestimmt. Diese Maßnahmen sollen idealerweise direkt nach der Haupternte eingeleitet werden.
Bei der Bewirtschaftung von Dauergrünland (GLÖZ 1) entfällt die Notwendigkeit, eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorzulegen, wenn es um die Genehmigung zur Umwandlung durch Narbenerneuerung geht. Zudem dürfen Ökobetriebe im Rahmen von GLÖZ 5 zur Reduzierung der Bodenerosion künftig eine „raue Winterfurche“ ziehen, also das Pflügen in den Wintermonaten vor der Sommeraussaat.
Diese vorgeschlagenen Änderungen, die bereits im August im GAP-Strategieplan des BMEL angedeutet wurden, zielen darauf ab, die Agrarwirtschaft in Deutschland durch praktikablere und flexiblere Vorgaben zu unterstützen und gleichzeitig die ökologische Nachhaltigkeit zu wahren.