Die Bundesregierung hat aktuelle Daten zur steuerlichen Tarifermäßigung für Landwirte veröffentlicht, die eine nur marginale Reduzierung der Steuerlast erkennen lassen. Laut der Einkommensteuerstatistik von 2017 bis 2019 erhielt ein steuerpflichtiger Landwirt durch diese Maßnahme durchschnittlich lediglich eine Entlastung von 1.235 Euro. Die Regierung sieht in der Tarifermäßigung dennoch ein effektives Mittel, um die durch jährliche Ertragsschwankungen verursachten wirtschaftlichen Belastungen zu mildern.
Aufgrund dieser Einschätzung hat die Bundesregierung eine Verlängerung der sogenannten Gewinnglättung vorgeschlagen, die nun über drei weitere Perioden bis zum Jahr 2028 fortgesetzt werden soll. Dieser Vorschlag wurde vom Bundestag am 5. Juli nach der zweiten und dritten Lesung mit Unterstützung der Ampel-Fraktionen beschlossen. Die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD sowie die Gruppe Die Linke stimmten gegen den Gesetzentwurf. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Diese steuerliche Maßnahme wird als Kompensation für die Abschaffung der Steuervergünstigung für Agrardiesel angesehen, was zeigt, wie die Bundesregierung versucht, die finanzielle Situation der Landwirte zu stabilisieren.