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Erweiterung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes geplant

Die Fraktionen von und den Grünen haben einen vorgelegt, der eine Ausdehnung des im Sommer 2023 eingeführten Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, auch bekannt als Tierwohllabel, vorsieht. Ziel ist es, die Kennzeichnungspflicht für weitere Schweinefleischprodukte auf den Bereich der Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten. Dies betrifft insbesondere Restaurants, Kantinen, Mensen und Imbissbuden, wie der Pressedienst des Bundestages am späten Montagnachmittag informierte.

Bereits mit der Einführung des Gesetzes wurden Anbieter im Lebensmitteleinzelhandel, Online-Handel sowie Metzgereien dazu verpflichtet, frisches, unverarbeitetes beim Verkauf klar zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung umfasst fünf verschiedene – von „Stall“ bis hin zu „Bio“ –, die mittels eines Logos den Verbrauchern anzeigen, unter welchen Bedingungen das produziert wurde.

Der neue Gesetzentwurf sieht nun vor, diese Kennzeichnungspflicht auf Produkte aus Schweinefleisch in der Außer-Haus-Verpflegung zu erweitern. Dies soll sowohl den Verbrauchern mehr Transparenz bieten als auch den Betreibern von Gaststätten ermöglichen, die Herkunft ihrer Fleischprodukte deutlich zu machen. Besondere Anpassungen und die Option einer digitalen Kennzeichnung sollen dabei den spezifischen Bedingungen der Außer-Haus-Verpflegung Rechnung tragen.

Die geplanten Änderungen hätten weitreichende Auswirkungen: Rund 61.465 Restaurants mit Bedienung, 2.567 Restaurants ohne Bedienung, 35.486 Imbissstuben sowie zahlreiche Kantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern wären betroffen. Auch Pflegeeinrichtungen, die Essen anbieten, müssten sich an die neuen Regelungen halten.

Das Gesetz ist darauf ausgelegt, 2025 in Kraft zu treten und soll nach fünf Jahren einer Evaluierung unterzogen werden. Dabei soll überprüft werden, inwiefern die gewünschte Transparenz erreicht wurde und ob die Verbraucher dadurch in ihren Kaufentscheidungen besser informiert werden.

Obwohl die Abgeordneten von SPD und Grünen den Gesetzentwurf voranbringen, ist die Zustimmung im Bundestag noch ungewiss. Die erforderliche Mehrheit könnte sich als schwierig erweisen, insbesondere da bis zur nächsten Bundestagswahl am 23. Februar wenig Zeit bleibt, den Gesetzgebungsprozess abzuschließen.

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