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EU-Agrarminister setzen Eckpunkte für Agrarreform 2027 fest

Die EU-Agrarminister haben entscheidende Grundlagen für die anstehende EU-Agrarreform 2027 gelegt. Obwohl der designierte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen noch nicht im Amt ist und somit seine Agrarstrategie noch vorstellen muss, wurden bereits wesentliche Weichen für die zukünftige gestellt. Ein zentrales Prinzip dabei ist: Öffentliche Gelder sollen nur für öffentliche Leistungen vergeben werden. Dieses Prinzip wurde auch intensiv im Rahmen des Strategischen Dialogs diskutiert, an dem zahlreiche Agrar- und Umweltverbände beteiligt waren.

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesagrarminister Cem Özdemir sehen in den Verhandlungen wesentliche Fortschritte, wie zum Beispiel die Anerkennung von Umweltleistungen der Landwirte, die in die Ratsbeschlüsse aufgenommen wurden. Besonders hervorzuheben ist, dass laut Özdemir Landwirte künftig durch ihre Beiträge zum Umwelt- und nicht nur einen Ausgleich für ihre Kosten erhalten sollen, sondern damit auch ein lohnendes Einkommen erzielen können.

Die Verhandlungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik () nach 2027 fanden unter dem ungarischen Ratsvorsitz statt und gestalteten sich als schwierig. Ein anfänglicher Widerstand Rumäniens, insbesondere gegen die Pläne zur Angleichung der EU-Direktbeihilfen, verzögerte die Einigung. Letztlich wurde aber ein Kompromiss gefunden, der am 23. Oktober offiziell präsentiert wurde.

Die Diskussionen drehten sich vor allem um den Mehrjährigen Finanzrahmen, der eine zentrale Rolle in der Strukturierung der zukünftigen GAP spielen wird. Özdemir betonte, dass die Diskussion um die Finanzen getrennt von den Zielen der GAP geführt werden müsse, um effektive Lösungen zu entwickeln. Im Ergebnis der Gespräche wurde festgehalten, dass die GAP weiterhin ein wichtiges gemeinsames politisches Instrument bleiben soll, das zur strategischen Verteilung von Agrargeldern dient. Eine hundertprozentige Angleichung der Direktzahlungen wurde jedoch ausgeschlossen.

Ein weiterer Punkt der Beschlussfassung ist, dass die GAP-Finanzierungen nicht an die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeitskriterien geknüpft werden sollen, um die Unabhängigkeit der Agrarfinanzierung zu wahren. Diese Position wurde insbesondere von EU-Agrarkommissar Wojciechowski vertreten.

In Bezug auf die Anpassung der GAP an die Folgen des Klimawandels herrscht noch Uneinigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten. Während einige Länder wie Portugal direkte finanzielle Unterstützungen für Landwirte zur Risikominderung befürworten, plädiert Deutschland für langfristigere Ansätze, die innovative Maßnahmen und Technologien fördern sollen.

Die jüngsten Verhandlungen zeigen, dass die zukünftige Gestaltung der EU-Agrarpolitik ein komplexes Unterfangen ist, das nicht nur die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, sondern auch umweltpolitische und soziale Aspekte berücksichtigen muss. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die einzelnen Vorschläge weiterentwickelt und in die finale Form der GAP 2027 integriert werden.

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