Die Einführung der EU-Entwaldungsverordnung, die ab 2026 über 150.000 deutsche Unternehmen sowie Land- und Forstwirte neue Berichtspflichten auferlegen wird, ist um ein Jahr verschoben worden. Diese Entscheidung gab der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) kürzlich in Brüssel bekannt. Ursprünglich sollte die Verordnung schon ab dem 1. Januar 2025 wirksam werden. Diese Verschiebung bietet den betroffenen Unternehmen nun mehr Zeit, sich auf die kommenden Anforderungen einzustellen.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Produzenten, Importeure und Händler dazu, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Betroffen sind Produkte wie Soja, Ölpalmen, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz. Dr. Andreas Schäfer, der beim Grundsatzreferat für entwaldungsfreie Produkte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) tätig ist, berichtete, dass auf die Unternehmen zahlreiche Sorgfaltspflichterklärungen zukommen werden, die jährlich in die Millionen gehen könnten.
Die zusätzliche Zeit bis zur Umsetzung der Verordnung wird auch genutzt, um von den Unternehmen mehr über ihre spezifischen Herausforderungen in Bezug auf die EUDR zu erfahren. Der BDSI-Vorsitzende Bastian Fassin, zugleich Eigentümer von Katjes, betonte die Belastungen durch die bürokratischen Anforderungen, die seiner Ansicht nach bereits zu Umsatzrückgängen in der deutschen Süßwarenindustrie geführt haben. Deutschland, bekannt als Exportweltmeister für Süßwaren, sieht sich durch den „Bürokratiewust“ besonders im Mittelstand gebremst.
Manfred Jus, Geschäftsführer des Schokoladenherstellers Piasten, äußerte sich kritisch zur Praxis der Gesetzgebung, bei der oft zuerst Fristen und Strafen festgelegt werden, ohne die praktische Umsetzbarkeit für die Unternehmen zu berücksichtigen. Die EU-Kommission hatte bislang auch kein klares System vorgelegt, das die Länder nach ihrem Entwaldungsrisiko klassifiziert, was für die Umsetzung der Dokumentationspflichten entscheidend ist.
Nicole Polsterer von der Umweltorganisation Fern wies darauf hin, dass trotz der Notwendigkeit der Entwaldungsverordnung, die Bürokratie für Land- und Forstwirte überschaubar bleiben sollte. Landwirte, die bereits viele Daten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik liefern, könnten von Schnittstellen profitieren. Für Forstwirte, die mit modernen Harvestern arbeiten, besteht sogar die Möglichkeit, die ohnehin erhobenen Standortdaten für das EU-Register zu nutzen.