Die Europäische Kommission hat Pläne zur Umgestaltung des EU-Haushalts nach 2027 vorgestellt, die eine Neuordnung der finanziellen Strukturen beinhalten, jedoch kein separates Budget für den Agrarsektor vorsehen. Die Ankündigung, die am Mittwoch gemacht wurde, schlägt eine Aufteilung des Haushalts in drei Säulen vor und stellt eine grundlegende Veränderung in der Verwaltung der EU-Finanzmittel dar.
Die vorgeschlagene Dreiteilung umfasst erstens die Länderpläne für notwendige Reformen und Investitionen, zweitens einen Europäischen Wettbewerbsfonds zur Förderung strategischer Sektoren und Technologien und drittens eine effizientere Gestaltung der EU-Außenfinanzierung. Diese Neustrukturierung zielt darauf ab, den Zugang zu EU-Mitteln zu vereinfachen und zu beschleunigen, indem die derzeit auf sieben Kategorien verteilten EU-Fonds konsolidiert werden.
Die Mitteilung der EU-Kommission, die erste offizielle Stellungnahme zum EU-Haushalt, betont, dass die Agrarförderung und die Kohäsionspolitik, welche derzeit etwa zwei Drittel der EU-Mittel beanspruchen, möglicherweise in der ersten Säule des neuen Haushalts zusammengefasst werden. Dies würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Haushaltsplänen spezifisch darlegen müssen, wie sie zu den EU-Zielen beitragen, einschließlich der Ziele in der Landwirtschaft.
Im Detail sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, die finanziellen Rahmenbedingungen zu flexibilisieren und zu modernisieren, um auf sich ändernde globale und interne europäische Herausforderungen reagieren zu können. Die aktuellen Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) würden demnach in einen breiteren Rahmen eingebettet, der auch andere Bereiche der nationalen und europäischen Politikgestaltung umfasst.
Die Kommission hat einen umfassenden Konsultationsprozess eingeleitet, um Feedback von Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, anderen EU-Institutionen und der Öffentlichkeit einzuholen. Ein formeller Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ist für Juli 2025 geplant, mit einer angestrebten Implementierung zum 1. Januar 2028.
Die Ankündigung hat bereits Diskussionen ausgelöst, da sie die potenziellen Veränderungen in der Finanzierung der EU-Agrarpolitik und deren Einfluss auf die direkte Unterstützung für Landwirte und die ländliche Entwicklung betont. Die Neugestaltung des Haushalts könnte erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Agrarsubventionen in der EU vergeben und verwaltet werden, und fordert von den Mitgliedstaaten eine präzisere Abstimmung ihrer nationalen Strategien auf die gemeinsamen europäischen Ziele.