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EU-Kommission: 77 Mio. Euro für Frost- und Hagelschäden – an 4 Länder

Die EU-Kommission hat beschlossen, 77 Millionen Euro zur Unterstützung von Obstbauern und Winzern in vier europäischen Ländern bereitzustellen, die dieses Frühjahr von schweren Frost- und Hagelschäden betroffen waren. Diese Finanzhilfe wird aus der EU-Krisenreserve gezahlt.

Die betroffenen Länder, Polen, Tschechien, Österreich und Portugal, werden aus dieser Summe unterschiedlich hohe Beträge erhalten. Polen bekommt mit 37 Millionen Euro den größten Anteil, gefolgt von Tschechien mit 15 Millionen Euro und Österreich mit 10 Millionen Euro. Für portugiesische Weinerzeuger sind ebenfalls 15 Millionen Euro vorgesehen, die insbesondere zur Unterstützung einer befristeten Krisendestillation dienen sollen, um den Weinbestand zu reduzieren und den Markt zu stabilisieren.

Die Entschädigungszahlungen sind eine Antwort auf die ungewöhnlich strengen Fröste, die nach einem milden März folgten und erhebliche Schäden an Obstplantagen und Weinreben in diesen Ländern verursachten. In Polen wurden zudem durch Hagel zusätzliche Schäden verzeichnet.

Die haben die Möglichkeit, die aus der EU-Krisenreserve bereitgestellten Gelder um bis zu 200 Prozent mit nationalen Mitteln aufzustocken. Die finanziellen Hilfen für Tschechien, Österreich und Polen müssen bis spätestens 31. Januar 2025 ausgezahlt werden, während die Unterstützung für die befristete Krisendestillation in Portugal bis zum 30. April 2025 erfolgen muss.

Die Durchführung dieser Maßnahmen erfordert, dass die nationalen Behörden die Beihilfen direkt an die betroffenen Betriebe auszahlen und dass die jeweiligen Länder der Kommission detaillierte Informationen zur Umsetzung liefern, einschließlich der Kriterien für die Berechnung der Beihilfen und Maßnahmen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski unterstrich die Wichtigkeit einer solchen Unterstützung und betonte, dass die starke Agrarreserve im EU-Haushalt entscheidend ist, um auf dramatische Klimakrisen und Marktstörungen angemessen reagieren zu können.

Zudem hat die Kommission eine hochrangige Gruppe für Weinpolitik eingerichtet, die bis Anfang 2025 Empfehlungen für zukünftige politische Entscheidungen im EU-Weinsektor erarbeiten soll, um den Herausforderungen in diesem Bereich besser begegnen zu können.

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