Die EU-Kommission hat ihren Entwurf zur vorübergehenden Aufhebung der Brachepflicht für landwirtschaftliche Flächen signifikant verbessert.
Für das Antragsjahr 2024 plant die Kommission, die Vorschriften zur Flächenstilllegung gemäß GLÖZ 8 zu lockern, was eine positive Entwicklung für die landwirtschaftlichen Betriebe darstellt. Aus Brüssel kommen Signale, dass die Ausnahmebedingungen angepasst werden.
Quellen aus der Kommission informieren, dass laut einem überarbeiteten Verordnungsentwurf nur 4 % der Ackerfläche mit Leguminosen oder Zwischenfrüchten bepflanzt werden müssen, anstelle der zuvor vorgeschlagenen 7 %.
In ihrem aktualisierten Entwurf hat die Kommission außerdem die Anrechnung von Zwischenfrüchten mit einem Faktor von 0,3 entfernt, der im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war. Dies bedeutet, dass die Anforderungen von GLÖZ 8 bereits durch den Anbau von Zwischenfrüchten auf 4 % der Ackerfläche eines Betriebs erfüllt werden könnten.
Die EU-Kommission plant, die Einschränkung beizubehalten, dass chemische Pflanzenschutzmittel auf diesen Flächen nicht verwendet werden dürfen. Zusätzlich soll es den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, mit GLÖZ 8 verbundene Eco-Schemes, wie beispielsweise eine Erweiterung der Stilllegungsflächen, kurzfristig zu modifizieren. Die Kommission hat angekündigt, solche Änderungsanträge der Mitgliedstaaten umgehend zu genehmigen.