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EU-Ministerrat beschließt Lockerung der GAP-Auflagen bis 2027

Der EU-Ministerrat hat am 13. Mai eine signifikante Vereinfachung der Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen, die bis zum Jahr 2027 gelten wird. In einer Sitzung in Brüssel stimmten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten für die Aufhebung mehrerer Regulierungen im Rahmen der GAP, insbesondere der Greening-Auflagen (GLÖZ). Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Abschaffung der Pflicht zur von sowie Lockerungen bei Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel.

Diese Entscheidung, die bereits als reine Formsache galt, wurde im Rat der EU-Bildungs- und Kulturminister finalisiert. Eine wichtige Neuerung ist, dass Kleinbetriebe mit weniger als 10 Fläche von GLÖZ-Kontrollen befreit werden. Zudem erlaubt die EU jetzt das Pflügen und die Neueinsaat von umweltsensiblem Grünland in Natura-2000-Gebieten, wenn dieses durch Raubtiere oder invasive Arten beschädigt wurde. Diese Regelung ist besonders relevant in Regionen, die von Naturkatastrophen wie Dürre, Starkregen oder Überschwemmungen betroffen sind, da sie den Mitgliedstaaten ermöglicht, befristete Ausnahmen von den GLÖZ-Vorschriften zu beschließen.

In Deutschland wird die Umsetzung dieser Mini-Reform Gegenstand einer Sondersitzung sein, die am 22. Mai stattfindet. Die digitale Sonder-Agrarministerkonferenz (Sonder-AMK) unter der Leitung von Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij zielt darauf ab, ein Einvernehmen über die Änderung des GAP-Konditionalitätengesetzes zu erreichen. Während die Aussetzung der obligatorischen Stilllegung weitgehend unstrittig ist, werden die flexiblere Auslegung der Fruchtfolgeregelungen und die Anpassung des Budgets für Öko-Regelungen intensiv diskutiert. Bundesagrarminister betont die Wichtigkeit einer vielfältigen Fruchtfolge und plant, neue Öko-Regelungen, insbesondere für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung, zu diskutieren.

Ein weiteres wichtiges Thema der Sonder-AMK ist der . Einige Bundesländer haben Unverständnis darüber geäußert, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium entschieden hat, zahlreiche der vorgeschlagenen Vereinfachungen nicht weiter zu verfolgen, darunter die Abschaffung der Stoffstrombilanz im Düngerecht.

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