Das Europäische Parlament hat am Mittwoch eine deutliche Botschaft gesendet, indem es zwei Vorschläge der EU-Kommission zur Anpassung der Grenzwerte für Rückstände einiger in der EU verbotener Pflanzenschutzwirkstoffe in importierten Lebensmitteln zurückwies. Mit dieser Entscheidung bekräftigen die EU-Abgeordneten ihre strikte „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber Rückständen solcher Substanzen in Lebensmitteln.
Konkret standen der fungizide Wirkstoff Cyproconazol und das Insektizid Spirodiclofen zur Debatte. Beide Vorschläge wurden mit überwältigender Mehrheit abgelehnt: Für den Umgang mit Cyproconazol votierten 522 Parlamentarier gegen und 127 für den Vorschlag der Kommission. Eine ähnliche Ablehnung erfuhr der Umgang mit den Fungiziden Benomyl, Carbendazim und Thiophanat-methyl, bei denen 516 Nein-Stimmen 129 Ja-Stimmen gegenüberstanden.
Die vorgeschlagene Anpassung der Grenzwerte basierte auf einem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welches trotz vorhandener Datenlücken kein offensichtliches Risiko für Verbraucher erkennen ließ. Das Parlament folgte jedoch nicht dieser Einschätzung der EFSA und sprach sich deutlich für den Erhalt der bestehenden strengen Regulierungen aus.
Im Kern der Diskussion steht das Anliegen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Landwirte sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu schaffen. Die EU-Abgeordneten argumentieren, dass importierte Agrarprodukte aus Drittländern dieselben strengen Standards erfüllen müssen, die auch für in der EU hergestellte Produkte gelten. Eine Erhöhung der zulässigen Rückstandsmengen für importierte Produkte würde nicht nur die Gesundheit der europäischen Verbraucher, sondern auch die in den Erzeugerländern gefährden.
Die Abgeordneten fordern daher einen neuen Verordnungsentwurf, der die Höchstgehalte für Rückstände auf das niedrigste nachweisbare Maß reduziert und damit jede Toleranz gegenüber Rückständen in importierten Lebensmitteln ausschließt. Diese starke Position spiegelt das kontinuierliche Engagement des Europäischen Parlaments wider, die Gesundheitsstandards innerhalb der EU zu schützen und zu stärken.