Das Europäische Parlament hat sich deutlich dafür ausgesprochen, die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Importen zu minimieren. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung für die Gleichbehandlung und faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Agrarhandel. Auch für die Bürgerinnen und Bürger der EU ist dies eine erfreuliche Entwicklung, da das Parlament zwei Entwürfe der EU-Kommission abgelehnt hat, die bestehende Grenzwerte für Rückstände von einigen in der EU verbotenen Pflanzenschutzstoffen in importierten Nahrungsmitteln hätten lockern sollen.
Dieses Vorgehen des EU-Parlaments ist ein klares Zeichen für die Einhaltung einheitlicher Standards im Pflanzenschutz und betont die strikte „Null-Toleranz-Politik“ der Union. Bereits im Januar wurde ein Entwurf der Kommission zurückgewiesen, der eine Erhöhung der maximal zulässigen Rückstandsmengen (MRL) für das Insektizid Thiacloprid in mehr als 30 Produkten aus Nicht-EU-Ländern vorgeschlagen hatte. Die jüngste Ablehnung betrifft den fungiziden Wirkstoff Cyproconazol sowie das Insektizid und Akarizid Spirodiclofen, die in einer Vielzahl von Kulturen wie Getreide, Kaffee, Zuckerrüben, Äpfeln, Trauben und Erdnüssen verwendet werden.
Die Entscheidung des Parlaments reflektiert den Wunsch nach gleichberechtigten Bedingungen für Landwirte innerhalb und außerhalb der EU. Die Forderung, dass importierte landwirtschaftliche Produkte denselben strengen Anforderungen entsprechen müssen wie jene, die in der EU produziert werden, steht im Zentrum der Diskussion. Ein Nachgeben bei den Rückstandsgrenzen für Importe würde nach Ansicht der Abgeordneten nicht nur die Gesundheit der europäischen Bevölkerung, sondern auch die in den Produktionsländern gefährden. Daher verlangen sie einen neuen Regelungsentwurf, der die Höchstwerte für Rückstände auf das minimal nachweisbare Niveau festlegt und damit jegliche Toleranz für Rückstände in importierten Lebensmitteln ausschließt.