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EU-Parlament plant Eilverfahren für Agrarreformen

Das Europäische Parlament strebt Änderungen in der im Eilverfahren an, um die Landwirte zu unterstützen. Die Abgeordneten stimmten dafür, die vorgeschlagenen Ausnahmen von Umweltauflagen und Kontrollen ohne weitere Beratungen durchzusetzen. 432 Abgeordnete unterstützten das Eilverfahren, während 155 dagegen stimmten. 13 EU- blieben neutral.

Die letzte Sitzung vor den Europawahlen in der Woche vom 22. April könnte den Weg für die Änderungen frei machen. Möglicherweise wird der Umweltausschuss vorher ein Rechtsgutachten vorlegen, da Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Schnellverfahrens geäußert wurden.

Bereits Ende März hatten die EU-Mitgliedstaaten Mehrheit für die Vorschläge gefunden, die hauptsächlich Änderungen bei den seit 2023 geltenden Standards für den „Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ (GLÖZ) betreffen. Die Mitgliedstaaten sollen mehr Flexibilität erhalten, um Ausnahmen für Landwirte zu ermöglichen.

Die EU-Kommission schlägt vor, bestimmte GLÖZ-Standards dauerhaft zu ändern, darunter GLÖZ 1 (Dauergrünland), GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und (4 %-). Schnellere Ausnahmen für GLÖZ-Standards 5, 6, 7 und 9 sollen ebenfalls ermöglicht werden, etwa aufgrund von Extremwetterereignissen oder für spezifische Kulturen oder Bodentypen.

Des Weiteren sollen Landwirte mit weniger als 10 Hektar Betriebsfläche vollständig von Kontrollen der -Auflagen befreit werden. Laut EU-Kommission betrifft dies immerhin 65 % der Subventionsempfänger.