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EU-Parlament scheitert bei einigen Forderungen zur EUDR-Umsetzung

In einer nächtlichen Trilog-Verhandlung haben sich Rat, Kommission und Parlament der Europäischen Union darauf geeinigt, die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verzögern. Demnach wird die Holzwirtschaft erst ab dem 31. Dezember 2025 mit der Umsetzung der Verordnung beginnen müssen. Für Waldbauern, Rinderhalter und Sojaanbauer verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni 2026. Die offizielle Bestätigung dieses Kompromisses durch die EU-Institutionen steht noch aus.

Die Entscheidung, weitere bürokratische Erleichterungen, die das Parlament gefordert hatte, vorerst nicht einzuführen, wurde ebenfalls getroffen. Zu diesen nicht berücksichtigten Forderungen zählte die Einführung einer zusätzlichen, sogenannten Null-Risiko-Kategorie. In dieser Kategorie hätten Waldbauern aus Ländern wie Deutschland oder Österreich beim Holzverkauf geringere Dokumentationspflichten erfüllen müssen. Auch eine Vereinfachung der Geolokalisierung von Verkaufsprodukten für Sojaanbauer und Rinderhalter war vorgeschlagen, jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich der WTO-Konformität nicht weiterverfolgt worden.

Bundesforstminister hat die Einigung begrüßt und betont, dass die gewonnene Zeit genutzt werden sollte, um eine praxistaugliche und bürokratiearme Umsetzung der Verordnung zu gewährleisten. Laut Christine Schneider, der EVP-Berichterstatterin, wurden weitere Forderungen, wie die Möglichkeit einer erneuten Verschiebung der EUDR, falls technische Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind, nicht umgesetzt. Stattdessen bleibt der Zeitplan strikt, sechs Monate vor dem Inkrafttreten muss die Datenplattform funktionieren und die Einteilung der Staaten in die Risikoklassen durch die abgeschlossen sein.

Unionsagrarsprecher Albert Stegemann äußerte Bedauern darüber, dass die Verordnung nur verschoben und nicht inhaltlich abgemildert wurde. Er kritisierte, dass die Bundesregierung sich bis zuletzt gegen notwendige inhaltliche Änderungen gewehrt habe, die eine Entlastung der Land- und in Deutschland von unnötiger Bürokratie hätten bringen können.

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