Die Europäische Kommission bereitet derzeit Änderungen an den Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor, die für viele Betriebe in der Landwirtschaft von Bedeutung sein könnten. Ein Vereinfachungspaket, das voraussichtlich Mitte Mai offiziell vorgestellt wird, sieht unter anderem Anpassungen an den sogenannten GLÖZ-Standards vor.
Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorschriften zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“, kurz GLÖZ. Ein noch nicht veröffentlichter Anhang zu einem Entwurf einer EU-Verordnung deutet darauf hin, dass Änderungen bei mehreren GLÖZ-Anforderungen geplant sind. Die Präsentation durch die EU-Kommission ist für den 14. Mai vorgesehen.
Bereits im letzten Jahr hatten sich Mitgliedsstaaten und Europäisches Parlament auf eine kleinere Reform der GAP geeinigt. Eine der wesentlichen Neuerungen: Landwirte konnten von der Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent ihrer Ackerflächen abweichen und erhielten dennoch weiterhin Zahlungen im Rahmen der GAP.
Beim Dauergrünland (GLÖZ 1) soll laut dem vorliegenden Entwurf eine Lockerung der bisherigen Vorgaben möglich werden. Konkret könnten die nationalen Behörden künftig einen Rückgang von Dauergrünlandflächen um bis zu sieben Prozent erlauben – bislang liegt die Grenze bei fünf Prozent. Als Bezugsjahr bleibt 2018 bestehen.
Auch für GLÖZ 2, der sich mit dem Schutz von Mooren und Feuchtgebieten beschäftigt, sind Erleichterungen vorgesehen. Hier könnten Landwirte, die sich an nationale Regelungen halten, künftig eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Damit soll das freiwillige Engagement in ökologisch sensiblen Bereichen gestärkt werden.
Besonders für Biobetriebe könnten die geplanten Anpassungen Entlastung bringen. Da viele von ihnen ohnehin die ökologischen Mindestanforderungen der GAP erfüllen, könnten sie künftig als „green by definition“ gelten. In diesem Fall entfiele die Pflicht, zusätzliche Nachweise über die Einhaltung der Umweltstandards zu erbringen.
Ein weiterer Punkt des Entwurfs betrifft die Häufigkeit von Vor-Ort-Kontrollen. Geplant ist, diese auf maximal eine Kontrolle pro Jahr zu begrenzen. Ziel ist es, den administrativen Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig mehr Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen.
In der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG AGRI) der EU-Kommission werden jedoch auch kritische Stimmen laut. Es wird befürchtet, dass durch die geplanten Erleichterungen insbesondere große Betriebe von weniger Kontrolle profitieren könnten. Außerdem bestehe die Gefahr, dass ein Abbau von Umweltauflagen das öffentliche Bild der Landwirtschaft weiter belaste.
Ob sich der EU-Agrarkommissar Christophe Hansen mit seinen Plänen durchsetzt, wird sich frühestens am 14. Mai zeigen. Erst dann ist mit einer endgültigen Stellungnahme der Kommission zu rechnen.