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EU und Schweiz erweitern Landwirtschaftsabkommen

Kurz vor Weihnachten einigten sich die Europäische Union und die Schweiz auf eine bedeutende Erweiterung ihres bestehenden Landwirtschaftsabkommens. Dieser Fortschritt betrifft wesentlich die Lebensmittelsicherheit und soll den Verbraucherschutz stärken sowie den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen erleichtern.

Ein neues Zusatzprotokoll schafft einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum, der die Schweiz enger an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit () und relevante EU-Netzwerke anbindet. Besonders hervorzuheben ist, dass die Schweiz in das EU-Zulassungssystem für integriert wird, was neue regulatorische Rahmenbedingungen schafft.

Trotz dieser Integration bleiben spezifische Ausnahmen bestehen, die sicherstellen, dass die hohen schweizerischen Standards, insbesondere im Tierschutz und bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO), nicht untergraben werden. Die Schweiz hat zudem sichergestellt, dass die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes auf Lebensmitteln, die im Inland vermarktet werden, erhalten bleibt.

Obwohl die Annäherung zwischen der Schweiz und der EU weiter fortschreitet, hält die Schweiz an ihrer unabhängigen Agrarpolitik fest. Der bestehende Grenzschutz, inklusive Zöllen und Kontingenten, bleibt unverändert, was eine vollständige Harmonisierung der Agrarpolitiken ausschließt.

Die politische Einigung bedarf noch der Überprüfung und anschließenden Umsetzung durch die entsprechenden institutionellen Verfahren in der Schweiz und der EU. Laut Angaben der Schweizer Regierung ist die EU der wichtigste Handelspartner für die Schweiz. Jährlich werden zwischen beiden Wirtschaftsräumen Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von mehr als 16 Milliarden Schweizer Franken (circa 17 Milliarden Euro) gehandelt, wobei etwa die Hälfte der Schweizer Exporte in diesem Bereich in die EU geht und etwa drei Viertel der Importe aus der EU stammen.

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