Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jüngst bekräftigt, dass der Schutz des Wolfes innerhalb der Europäischen Union strikt durchgesetzt werden muss. Dieses Urteil, gültig auch für Deutschland, unterstreicht den unantastbaren Erhaltungszustand dieser Spezies.
In Österreich, sowie generell in der EU, bleibt die Jagd auf Wölfe verboten, wie der EuGH in seinem aktuellen Entscheid (Az. C-601/22) klarstellt. Eine Lockerung dieser Regelung ist nur denkbar, wenn die Wolfspopulation sich in einem ausreichend positiven Zustand befindet, eine Bedingung, die derzeit in Österreich nicht erfüllt ist. Der österreichische Bauernbund und Umweltschützer deuten das EuGH-Urteil allerdings unterschiedlich aus.
Anlass für die rechtliche Prüfung gab eine Klage von Tierschutzorganisationen, unter anderem dem WWF Österreich, gegen den Abschuss eines Wolfes in Tirol im Jahr 2022, nachdem dieser 20 Schafe getötet hatte. Das Landesverwaltungsgericht Tirol erbat daraufhin eine Präzisierung der Ausnahmebedingungen für die Wolfjagd vom EuGH, der den strengen Schutzstatus bestätigte. Österreich hatte bei seinem EU-Beitritt 1995 keine Einwände gegen diese Schutzmaßnahmen erhoben, und auch die Regierung anerkennt, dass die Wolfspopulation aktuell nicht in einem günstigen Zustand ist.
Für eine Ausnahmegenehmigung für den Wolfsabschuss müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, darunter der günstige Erhaltungszustand der Population. Weiterhin darf die Ausnahmeregelung den Zustand nicht verschlechtern und es dürfen keine alternativen Schutzmaßnahmen für Viehbestände möglich sein.
Während der Bauernbund die Regulierung des Wolfsbestands durch selektive Entnahmen unterstützt, interpretiert der EuGH dies strenger und schließt generelle Jagderlaubnisse aus, solange der Erhaltungszustand als nicht gesichert gilt.
Umweltschutzverbände wie der WWF betonen die Bedeutung von nicht-tödlichen Schutzmaßnahmen, wie verstärktem Herdenschutz, bevor ein Abschuss erwogen wird. Sie fordern eine intensivere Förderung dieser Maßnahmen durch die Politik. Der Bundesagrarminister Norbert Totschnig möchte auf EU-Ebene erreichen, dass der Schutzstatus des Wolfes herabgesetzt wird, da die Population in Europa mittlerweile auf über 20.000 Tiere angewachsen ist und somit nicht mehr vom Aussterben bedroht sei.