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Europaparlament lockert GLÖZ-Standards in GAP

In seiner letzten Plenarsitzung vor den Europawahlen im Juni hat das Europaparlament am Mittwochnachmittag für Lockerungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen eine Reihe von Standards, darunter die Pflichtbrache und andere GLÖZ-Standards.

Eine breite Mehrheit von 425 Abgeordneten unterstützte die Lockerungen der GAP, während 130 dagegen stimmten und 33 sich enthielten.

Die Aussetzung der Pflichtbrache von 4 % des Ackerlandes im Rahmen der GAP bis zum Ende der laufenden Förderperiode 2027 ist Teil eines Pakets, mit dem die EU-Kommission weitere Regelungen der GAP ändern oder abschwächen will. Insbesondere bei den GLÖZ-Standards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen) setzt die Kommission den Rotstift an, und das Europaparlament folgt ihr bei dieser Mini-GAP-Reform.

Die neuen GAP-Regeln sollen den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität geben, beispielsweise indem sie Ausnahmen für Landwirte einfacher ermöglichen. Konkret beabsichtigen EU-Kommission und Parlament, die GLÖZ-Standards wie folgt zu ändern:

  • GLÖZ 1 (Dauergrünland): Betriebe, die aus der Tierhaltung aussteigen, sollen künftig einfacher Dauergrünland zu Acker umwandeln können.
  • GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 weniger streng auszulegen.
  • GLÖZ 8 (4 %-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebs soll abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, eine Öko-Regelung zu entwickeln, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen.

Des Weiteren sollen für bestimmte GLÖZ-Standards (5, 6, 7 und 9) deutlich schnellere Ausnahmen ermöglicht werden, beispielsweise bei Extremwetter oder für bestimmte Kulturen oder Bodentypen.

Die EU-Kommission plant außerdem, Landwirte mit weniger als 10 Hektar Betriebsfläche komplett von Kontrollen der GAP-Auflagen zu befreien, da sie 65 % der Subventionsempfänger ausmachen.

Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zu den GAP-Änderungen steht noch aus, doch haben sie bereits signalisiert, dass sie ebenfalls zustimmen werden, sollte das Europaparlament die Lockerungen befürworten.

Die GAP-Änderungen stehen am Montag auf der Tagesordnung der EU-Agrarminister. Sollten sie auch von ihnen ohne Einwände abgenickt werden, treten sie noch vor dem Sommer in Kraft.

Die Ausnahme der GLÖZ 8-Pflichtbrache für das Erntejahr 2024 ist bereits beschlossen.

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