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Geplante Novelle des Tierschutzgesetzes: Mehr Bürokratie für Landwirte

Die Bundesregierung möchte Landwirte von bürokratischen Lasten befreien. Doch die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes scheint das Gegenteil zu bewirken, wie Redakteurin Gerburgis Brosthaus kritisiert.

In einer Rede im Bundestag betonte Agrarminister letzte Woche: „Beim geben wir jetzt Vollgas!“ Doch statt Erleichterungen fühlen sich die Landwirte mit neuen Hürden konfrontiert. Ein besonders abschreckendes Beispiel ist die geplante Änderung des Tierschutzgesetzes, die den Kupierverzicht durch umfangreiche Dokumentationspflichten erzwingen will.

Diese Novelle verlangt von Schweinehaltern tägliche Aufzeichnungen über Schwanz- und Ohrverletzungen ihrer Tiere, regelmäßige Risikoanalysen alle vier Monate oder alternativ die Erstellung von Reduktionsplänen. Diese neuen Anforderungen bedeuten einen erheblichen bürokratischen Aufwand und binden wertvolle Arbeitszeit der Landwirte, die besser in die Pflege ihrer Tiere investiert wäre.

Gerburgis Brosthaus argumentiert, dass der Tierschutz mehr davon profitieren würde, wenn Landwirte ihre Zeit nicht mit Papierkram, sondern mit der tatsächlichen Betreuung ihrer Tiere verbringen könnten.

Die Entscheidung über die geplante Novelle liegt nun beim Bundestag, da der Bundesrat bei diesem Einspruchsgesetz wenig Einfluss hat. Schweinehalter sollten daher dringend den Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten suchen und ihre Bedenken äußern. Die Abgeordneten werden voraussichtlich nach der Sommerpause darüber entscheiden, ob der Entwurf in seiner jetzigen Form angenommen wird oder ob Deutschland wirklich den Bürokratieabbau in der Landwirtschaft ernst nimmt.

Die geplanten Änderungen haben bereits für viel Unmut in der Landwirtschaft gesorgt. Viele Landwirte fühlen sich durch die zusätzlichen Bürokratieanforderungen belastet und befürchten, dass sie dadurch weniger Zeit für ihre eigentliche Arbeit haben werden.

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