Ein bayerisches Gericht hat die Verordnungen zum Umgang mit Wölfen in Bayern für nichtig erklärt, da die erforderliche Anhörung der Verbände unterblieben ist. Diese Regelungen hätten es erleichtert, Wölfe zu entnehmen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit dieser Entscheidung die Position der Weidehalter weiter geschwächt, eine Entwicklung, die durch vorherige Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bereits vorweggenommen wurde. Die genauen Gründe des VGH sind noch nicht veröffentlicht, jedoch bestätigte die Vorsitzende Richterin das Urteil. Durch das Ausbleiben der Anhörung der Naturschutzverbände wird die Wolfsverordnung aufgehoben.
Seit dem 1. Mai 2023 sollte die Verordnung das Erlegen von Wölfen vereinfachen, kam aber bislang nicht zur Anwendung. Der Bund Naturschutz hatte gegen die Verordnung geklagt.
Es ist noch unklar, ob das Urteil ausschließlich auf dem formellen Fehler der fehlenden Anhörung basiert oder auch inhaltliche Aspekte eine Rolle spielen.
Der Bayerische Bauernverband (BBV) zeigt sich besorgt über die zukünftige Entwicklung. Die Hoffnung besteht, dass der Freistaat Bayern die Verordnung nach einer korrekten Anhörung der Verbände und möglichen inhaltlichen Änderungen neu auflegt.
Stefan Köhler, Umweltpräsident des BBV, äußert sich enttäuscht über die Rückkehr zum Ausgangspunkt und die daraus resultierende Belastung für Weidetierhalter: „Wir stehen wieder am Anfang, was für Weidetierhalter eine enorme Belastung darstellt.“
In der letzten Woche entschied der EuGH, dass Ausnahmegenehmigungen für den Abschuss von Wölfen aus wirtschaftlichen Gründen nur zulässig sind, wenn sich die Wolfspopulation sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Obwohl diese Entscheidung tendenziell auf alle behördlichen Entscheidungen ausgeweitet werden könnte, sieht der BBV dies als nicht konform mit der EuGH-Rechtsprechung und vermutlich nicht beabsichtigt.
Köhler unterstreicht die Schwierigkeiten bayerischer Weidetierhalter, die schon lange für effektive Maßnahmen zur Wolfsentnahme kämpfen. Er merkt an, dass ein vollständiger Schutz von Weidetieren unrealistisch ist und bestehende Herdenschutzmaßnahmen oft unzumutbar für Tierhalter sind. Die Erwartung, alle möglichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch den Einsatz von Herdenschutzhunden, erscheint ihm weltfremd.