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Härtefallregelungen für Weidepflicht: Kaniber und Özdemir handeln

Die aktuelle Diskussion um die Weidepflicht für Ökobauern in der Europäischen Union zeigt eine seltene Einigkeit zwischen Bayerns Agrarministerin und Bundeslandwirtschaftsminister , trotz ihrer politischen Differenzen. Die beiden haben gemeinsam bei EU-Agrarkommissar Christophe Hansen vorgesprochen, um eine Härtefallregelung für bestehende Ökolandwirtschaftsbetriebe zu erreichen. Diese Betriebe stehen vor strukturellen Herausforderungen, die es ihnen nicht ermöglichen, allen Tieren ständigen Weidezugang zu gewährleisten.

Im Rahmen eines Treffens mit Fachverbänden des Ökolandbaus in Nürnberg, das am Rande der Messe „Biofach“ stattfand, hat Kaniber ihr Engagement für diesen Vorstoß bekräftigt. Sie versprach, sich für die betroffenen Betriebe stark zu machen, die aufgrund von beengten Ortslagen oder ähnlichen Schwierigkeiten die Weidepflicht nicht vollständig umsetzen können. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums bestätigte, dass ein entsprechender Brief von Özdemir an Hansen gerichtet wurde.

Die Problematik des Weidezugangs ist insbesondere für Ökomilchviehbetriebe in Gebieten mit begrenzten Flächen präsent. Auch Günther Felßner, Bayerns Bauernpräsident, hat eine Härtefallregelung gefordert, bisher jedoch ohne konkrete Zusagen seitens der EU-Kommission. Die Kommission hat signalisiert, die Angelegenheit prüfen zu wollen, eine Entscheidung steht jedoch aus.

In , wo die Weidepflicht auf Druck der EU bereits umgesetzt wurde, sind keine Ausnahmen vorgesehen. Die strikte Anwendung hat sogar zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich geführt, weil die Umsetzung der EU-Öko-Verordnung als nicht konform angesehen wurde. Vor diesem Hintergrund rät Kaniber den betroffenen Betrieben, aktiv zu werden und die Unterstützung der Öko-Erzeugerringe sowie der Landwirtschaftsämter zu suchen.

Die Landwirtschaftsministerin betont, dass grundsätzlich die Weidepflicht eingehalten werden sollte und Ausnahmen nur in strukturell bedingten Härtefällen gerechtfertigt sind. Sie warnt davor, auf umfangreiche Ausnahmeregelungen zu hoffen, wie sie in der Vergangenheit gewährt wurden.

Die Rechtslage in Bayern ermöglicht es den betroffenen Betrieben, bis zum Ende der Mehrfachantragsstellung 2025 aus der Maßnahme Ökologischer Landbau auszusteigen, ohne zurückzahlen zu müssen. Die Betriebe haben auch die Möglichkeit, bis zum Ende der Kulap-Antragsfrist alternative Maßnahmen zu beantragen, sofern diese nicht mit dem Ökologischen Landbau kombinierbar sind. Über diese Regelungen werden die Betriebe durch die zuständigen Ämter informiert.

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