Die geplante Novelle des Bundestierschutzgesetzes sieht strengere Anforderungen für das Enthornen von Kälbern vor. Derzeit dürfen in Deutschland Kälber bis zu ihrer sechsten Lebenswoche ohne Betäubung enthornt werden. Das bestehende Gesetz fordert von Landwirten, Maßnahmen zu ergreifen, um Schmerzen, Leid und Schäden der Tiere zu minimieren.
Mit der Gesetzesänderung wird die bisherige Praxis der medikamentösen Sedierung und anschließenden Schmerzbehandlung nicht mehr als ausreichend betrachtet. In Zukunft muss eine effektive Schmerzausschaltung während des Eingriffs durch eine Lokalanästhesie sichergestellt werden. Diese darf jedoch nur von einem Tierarzt durchgeführt werden, der während der Enthornung zugegen sein muss.
Die Neuregelung im Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums orientiert sich an der Tierärztegebührenordnung 2022 (GOT). Die Kosten für eine Lokalanästhesie belaufen sich dabei auf 15,39 Euro pro Horn, was insgesamt 30,78 Euro pro Tier entspricht. Zusätzlich fallen etwa 1 Euro pro Rind für das Betäubungsmittel an, was die Gesamtkosten auf 31,78 Euro pro Tier erhöht.
Es ist noch unklar, ob in diesen Kosten auch die Anfahrtskosten des Tierarztes enthalten sind. Zudem variieren die Kosten je nachdem, ob der Landwirt die Enthornung selbst vornimmt oder einen Tierarzt damit beauftragt. In letzterem Fall würden sich die Kosten gemäß der Tierärztegebührenordnung auf 29,26 Euro pro Kalb belaufen (bei Anwendung des zweifachen Gebührensatzes).
Die landesweiten Kosten für die Enthornung summieren sich beträchtlich. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schätzt, dass jährlich etwa 1,4 Millionen Kälber enthornt werden, was zu Mehrkosten von insgesamt 44,5 Millionen Euro für die Halter führen könnte. Es bleibt abzuwarten, ob und wie diese Mehrkosten letztlich auf die Verkaufspreise der Produkte umgelegt werden können.