Die Düngungspolitik ist erneut ein zentrales Thema im politischen Dialog zwischen Bund und Ländern. Die CDU-Landesminister Peter Hauk und Sven Schulze haben das Bundeslandwirtschaftsministerium eindringlich darauf hingewiesen, bereits gemachte Zusagen einzuhalten. Insbesondere geht es darum, dass Bundesminister Cem Özdemir während der Agrarministerkonferenz im September in Oberhof zugesichert hatte, die Stoffstrombilanzverordnung zeitnah aufzuheben und die Weiterentwicklung zur Nährstoffbilanz auszusetzen.
Peter Hauk, Minister aus Baden-Württemberg, bekräftigte, dass es bei dieser Zusage bleiben müsse. Sven Schulze, Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, kritisierte die Nährstoffbilanz als unnötig bürokratisch und ohne erkennbaren Umweltnutzen. Diese Kritik wurde durch Aussagen von Silvia Bender, Agrarstaatssekretärin, bei einer Veranstaltung in Berlin zur Bürokratie in der Landwirtschaft angestoßen, welche zunächst missverständlich wiedergegeben wurden. Bender stellte später klar, dass der Kompromiss im Düngerecht vorsehen könnte, die Stoffstrombilanzverordnung zwar aufzuheben, die Verordnungsermächtigung für die Nährstoffbilanz jedoch beizubehalten.
Die Auseinandersetzung ist auch von größerer Unsicherheit begleitet, da der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Novelle des Düngerechts in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause nicht gebilligt hat. Der Vermittlungsausschuss wurde von der Bundesregierung bereits angerufen, jedoch ist ungewiss, ob dieser in der aktuellen Legislaturperiode noch einmal zusammentritt. Eine Ausschusssitzung in diesem Jahr scheint unwahrscheinlich.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Hoffnung auf eine Einigung nicht aufgegeben und plant ein Treffen mit Ländervertretern am 19. Dezember in Berlin, um die Düngenovelle zu besprechen. Eine Sprecherin des Ministeriums betonte die Dringlichkeit einer zeitnahen Einigung, die Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe schaffen würde. Zudem sei diese Voraussetzung für die Umsetzung des Verursacherprinzips sowie für das Inkrafttreten der Monitoringverordnung. Die Bundesregierung hat zudem der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie zugesichert. Ein erneutes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof soll unbedingt vermieden werden, da auch die Umsetzung der EU-Düngemittelverordnung kritisch ist.