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EU: Keine Einigung zur Pflichtbrache-Lockerung

Die Europäische Kommission scheiterte erneut daran, eine ausreichende Mehrheit für ihren Vorschlag zur Aussetzung der -Regelung zu gewinnen. Dies markiert noch nicht das endgültige Scheitern der Initiative, doch für die wird die Zeit knapp.

Warten auf Entscheidung zur Pflichtbrache

Deutsche Landwirte befinden sich weiterhin in der Warteschleife, ob sie in diesem Jahr von der vierprozentigen Pflichtbrache befreit werden. Der überarbeitete Vorschlag der EU-Kommission erhielt am Freitag (9. Februar) erneut keine qualifizierte Mehrheit im Verwaltungsausschuss. Deutschland enthielt sich der Stimme, obwohl Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zuvor für eine Zustimmung innerhalb der Bundesregierung plädierte.

Mögliche Schritte der EU-Kommission

Die Kommission hat nun die Option, die Verordnung auch ohne weitere Abstimmung in Kraft zu setzen. Dies wäre für die Landwirte in Hinblick auf die anstehende Frühjahrsaussaat von großer Bedeutung. Ob die Kommission diesen Weg wählt, bleibt offen.

Inhalt des Kommissionsvorschlags

Der angepasste Vorschlag der Kommission wurde von vielen EU-Staaten als unzureichend empfunden. Nach einer Nachbesserung Mitte der Woche sollten Landwirte von der vierprozentigen Pflichtbrache absehen dürfen, sofern sie vier Prozent ihrer Ackerfläche mit Eiweiß oder Zwischenfrüchten bestellen. Der Anrechnungsfaktor für wurde von 0,3 auf 1 erhöht, was bedeutet, dass Landwirte weniger Fläche für Zwischenfrüchte als die ursprünglich geplanten 23 % bereithalten müssen.

Özdemirs Forderung nach Planungssicherheit

Cem Özdemir kritisiert das Zögern in Brüssel: „Das ist kein gutes Politikhandwerk.“ Diese Unsicherheit führe zu Verwirrung und zusätzlicher Bürokratie auf den Höfen und in den Verwaltungen. Trotz der Ankündigung der Kommission am 23. Januar, dass es bei GLÖZ 8 keine Änderungen geben wird, legte sie am 31. Januar und erneut am 7. Februar veränderte Vorschläge vor, um auf die bereits erfolgte Anbauplanung der Betriebe einzugehen. Özdemir fordert von der Kommission, für den Rest der laufenden Förderperiode Planungssicherheit zu gewährleisten und einen konstruktiven Dialog mit den zu suchen.

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