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Kritik an Pauschalierungssatz im Bundesfinanzministerium

Steuerberater und der erheben schwere Vorwürfe gegen das wegen fehlerhafter Berechnungen bei den neuen Pauschalisierungssätzen. Sie argumentieren, dass der Satz steigen und nicht sinken sollte.

Im Laufe des Jahres soll der Pauschalierungssatz von derzeit 9 % auf 8,4 % und ab dem 1. Januar 2025 auf 7,8 % gesenkt werden. Steuerexperten und der Deutsche schlagen nun Alarm und werfen dem Bundesfinanzministerium vor, die neuen Pauschalen auf der Grundlage verzerrter Daten berechnet zu haben. Nach eigenen Berechnungen des Bauernverbands müsste der Satz auf 10,5 % anstatt auf 7,8 % angehoben werden.

Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen (HLBS) kritisiert, dass das Bundesfinanzministerium sich bei seinen Berechnungen nicht an die Vorgaben der EU gehalten habe. Die EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie besagt, dass „die Pauschalausgleich-Prozentsätze anhand der makroökonomischen Daten der letzten drei Jahre bestimmt“ werden sollen.

Diese Daten sind für Deutschland und speziell für pauschalierende verfügbar, unter anderem durch das repräsentative Testbetriebsnetz, das zwischen regel- und pauschalbesteuerten Betrieben unterscheidet. Stefan Heins, Steuerberater und Präsident des HLBS, erklärt: „Die Bundesregierung hat sich nicht an realen Daten orientiert. Stattdessen nutzt sie den gesamten Produktionswert der Landwirtschaft aus der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, die nicht zwischen regelbesteuerten und pauschalbesteuerten Umsätzen unterscheidet.“

Das Ministerium zieht die Umsätze der regelbesteuerten Landwirte von diesen allgemeinen Produktionswerten ab, was Heins als Vermengung nicht vergleichbarer Daten kritisiert. Diese Methodik sei weder realitätsnah noch logisch und benachteilige die pauschalierenden Landwirte erheblich.

Ein weiteres Problem ist, dass die Berechnungen auf den Umsätzen der Jahre 2020, 2021 und 2022 basieren. Seit 2022 dürfen jedoch nur noch Betriebe pauschalieren, die weniger als 600.000 Euro pro Jahr erwirtschaften. Die Datengrundlage enthält daher Umsätze von Landwirten, die inzwischen zur Regelbesteuerung gewechselt sind. Erst ab 2026 werden diese Betriebe aus den Berechnungen herausfallen, wodurch die Ergebnisse realistischer würden.

Zudem hat das Bundesfinanzministerium ein Urteil des Bundesfinanzhofes nicht berücksichtigt, das den Verkauf von gebrauchten Gütern des Anlagevermögens wie Maschinen von der Pauschalierung ausschließt. Laut Arno Ruffer, Steuerberater beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband in Münster, würde allein die Herausrechnung dieser Anlagenverkäufe den Pauschalierungssatz um 0,3 Prozentpunkte erhöhen.

Ein weiterer Punkt, der Steuerberater Heins ärgert, ist die Diskrepanz bei den Umsatzgrenzen. Während die Grenze für die Ist-Besteuerung und Buchführungspflicht auf 800.000 Euro pro Jahr angehoben wurde, bleibt die Grenze für die Pauschalierung bei 600.000 Euro pro Jahr. „Das ist unfair“, sagt Heins deutlich.

Die Kritikpunkte von Landwirten und Steuerberatern zeigen, dass die aktuellen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums weitreichende Konsequenzen für die Landwirtschaft haben könnten. Eine Anpassung der Methodik und eine realitätsnähere Datengrundlage sind dringend erforderlich, um die pauschalierenden Landwirte nicht zu benachteiligen.

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