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Länder einigen sich auf Anpassungen bei Agrarzahlungen aus der GAP

Die Agrarministerinnen und -minister der deutschen Bundesländer haben sich in einem Umlaufbeschluss auf Anpassungen der Regeln für die Agrarzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Vereinfachung der bisherigen Fruchtfolge-Regeln aus dem GLÖZ 7. Die neue Regelung sieht vor, dass der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen muss. Damit entfallen feste prozentuale Flächenvorgaben sowie Sonderregelungen für den Anbau von Zwischenfrüchten und die Nutzung von Untersaaten, einschließlich der dazugehörigen Daten und Fristen.

Schleswig-Holstein hat sich dafür eingesetzt, dass der von der EU-Kommission geforderte Wegfall der Mais-Mischkulturen bei GLÖZ 7 als eigenständige Hauptkultur erst ab dem Antragsjahr 2026 und damit ein Jahr später als die neuen Fruchtfolge-Regeln gelten soll. Somit ist die bisherige Praxis, in langjährigen Maismonokulturen mit einem Mais-Stangenbohnengemisch abzuwechseln, nur noch ein Jahr weiter möglich. Einige Ausnahmeregelungen bei der Fruchtfolge sollen jedoch beibehalten werden. Dies betrifft insbesondere Grünlandbetriebe, Biobetriebe, Gemüsebetriebe und Saatguterzeuger.

Mit der der Länder kann der Bund nun die Änderungen im deutschen GAP-Strategieplan einarbeiten und zur Genehmigung an die EU-Kommission übermitteln. Dafür gibt es eine Frist bis Mitte Juli. „Ich hoffe nun, dass der AMK-Beschluss auch so im GAP-Strategieplan umgesetzt und von der EU-Kommission genehmigt wird“, sagte Werner Schwarz, der Agrarminister von Schleswig-Holstein. Er betonte, dass die vereinfachten Regeln bei der Fruchtfolge ein weiterer Schritt in Richtung Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung sind.

Darüber hinaus unterstützt Schleswig-Holstein die neue GAP-Förderung für Weidehaltung. Werner Schwarz begrüßte die Pläne auf Bundesebene, Weidehaltung auf im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zusätzlich zu fördern. Dies wurde in der jüngsten Einigung der auf ein Agrarpaket beschlossen. Wie die neue Weidetier- bzw. Grünlandprämie konkret ausgestaltet wird und ob sie als eine neue Öko-Regelung aufgenommen wird, ist jedoch noch nicht abschließend geklärt und soll vom (BMEL) erarbeitet werden.

Mit der neuen Grünland-Förderung würde eine langjährige Forderung aus Schleswig-Holstein umgesetzt. Bereits auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum im Frühjahr 2023 hatten sich die Länder auf Initiative von Schleswig-Holstein für eine Unterstützung von Grünlandbetrieben und Milchviehbetrieben mit Weidehaltung ausgesprochen. „Nun kommt es allerdings auf die Umsetzung an: Mir ist es wichtig, dass die Neuregelung nicht zulasten der Basisprämie erfolgt, sondern genau die Milchviehhalterinnen und -halter erreicht, die bisher bestehende Öko-Regelungen kaum nutzen konnten“, sagte Schwarz und appellierte an die Ampel-Koalition in Berlin, dies bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

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