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Länder lehnen Ökoregelung für Weidehaltung in Milchviehbetrieben ab

Die Bundesländer haben sich im gegen die Einführung einer neuen Ökoregelung ausgesprochen, die die Weidehaltung in Milchviehbetrieben fördern soll. Sie befürchten, dass diese Maßnahme zu Kürzungen der Direktzahlungen an die Landwirte führen könnte. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht in der geplanten Regelung einen wichtigen Schritt zur Fortentwicklung der Gemeinsamen () in Deutschland. Dennoch stößt das Vorhaben auf erheblichen Widerstand in den Bundesländern.

Der Agrarausschuss hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GAP-Konditionalitätengesetzes und des GAP-Direktzahlungengesetzes abgelehnt, der neue finanziell aufwändige Ökoregelungen für Grünland umfasst. Die Mehrheit der Länder vertritt die Meinung, dass die begrenzt verfügbaren Mittel vorrangig als Ausgleich für die Inflation in die Basisprämie einfließen sollten. Obwohl der Ausschuss die Bedeutung des Grünlands für den Klimaschutz und die Biodiversität anerkennt, sieht er in den neuen Ökoregelungen eine potenzielle Gefahr für die Reduktion der Basisprämie, die allen Betrieben zu Gute kommt.

Der Entwurf weist darauf hin, dass die Ökoregelungen im Jahr 2024 bereits stark genutzt werden, was die Notwendigkeit für Änderungen als gering erscheinen lässt. Weitere Bürokratie sei dadurch nur zu erwarten. Zudem existieren in einigen Bundesländern bereits umfassende Fördermaßnahmen für Grünland und Weidehaltung, die durch eine bundesweite Regelung beschnitten werden könnten, was den regionalen Betrieben eher schaden als nutzen würde.

Mit der anstehenden Novellierung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Rahmen des „Agrarpakets“ der Ampelkoalition soll sichergestellt werden, dass die für zusätzliche Öko-Regelungen benötigten Mittel nicht durch Kürzungen bei der Basisprämie finanziert werden. Stattdessen ist geplant, Mittel zu verwenden, die durch den Rückgang landwirtschaftlicher Flächen in den letzten Jahren frei geworden sind.

Die Gesetze zur Änderung der agrarpolitischen Rahmenbedingungen sowie weitere agrarrechtliche Vorschriften sollen in der Plenarsitzung des Bundesrates am 27. September behandelt werden. Es wird erwartet, dass die Länderkammer allen drei Gesetzen des Agrarpakets zustimmen wird.

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