Die EU hat beschlossen, dass ab dem 29. Juni 2023 eine Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette in Kraft tritt. Diese Regelung betrifft vor allem größere Unternehmen, die ab dem 30. Dezember 2024 und kleinere Unternehmen ab dem 30. Juni 2025 die Regeln umsetzen müssen. Die Idee dahinter ist, sicherzustellen, dass landwirtschaftliche Produkte nachweislich ohne Rodung von Wäldern produziert wurden. Dies betrifft eine Vielzahl von Produkten wie Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch, Häute und Leder, Holz und Kautschuk. Um in die EU liefern zu können, müssen Produzenten nachweisen, dass ihre Waren aus entwaldungsfreien Anbaugebieten stammen.
Laut der FAO sind zwischen 1990 und 2020 weltweit 420 Millionen Hektar Wald verschwunden, was einer Fläche entspricht, die größer ist als die Europäische Union. Um dem entgegenzuwirken, sind diese neuen Regeln zur entwaldungsfreien Lieferkette von entscheidender Bedeutung. Die Produkte müssen unter Einhaltung der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes erzeugt und mit einer Sorgfaltserklärung versehen werden. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Die genaue Verortung der Anbauflächen und Produktionsstätten ist ein wichtiger Bestandteil dieser Regelung und muss im EU-Informationssystem erfasst werden.
Deutsche Bauern müssen Nachweis über entwaldungsfreie Landwirtschaft erbringen
Selbst europäische Marktteilnehmer, einschließlich deutscher Landwirte, sind von diesen Vorschriften betroffen. Obwohl Deutschland kein akutes Entwaldungsproblem hat, müssen auch hiesige Landwirte die erforderlichen Nachweise erbringen. Der Deutsche Bauernverband und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir äußerten Bedenken hinsichtlich der Bürokratie, die mit dieser Verordnung einhergeht. Sie forderten eine Verlängerung der Übergangsphase, da das EU-Informationssystem noch nicht voll funktionsfähig ist. Die EU wird sich beeilen müssen, da die entwaldungsfreie Lieferkette bis Ende des Jahres auch für deutsche Landwirte verpflichtend wird.