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Landwirte stehen vor Änderungen in der Düngemittelregulierung

Die jüngste Agrarministerkonferenz in Oberhof, Thüringen, brachte viele Themen auf den Tisch, wobei die Regulierung von Düngemitteln und die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest () im Mittelpunkt standen. Bundesagrarminister hat zugesagt, dass die Stoffstrombilanzverordnung, welche die Nutzung von Düngemitteln regelt, bald abgeschafft wird, vorausgesetzt die Europäische Union stimmt zu.

Im Rahmen der Konferenz mit 36 Tagesordnungspunkten wurden auch die EU-Entwaldungsverordnung und allgemeine Bürokratieabbauvorhaben diskutiert. Es gelang den Ministern, trotz kontroverser Debatten, weitgehende Einigkeit zu erzielen, was sich in langjährigen Protokollerklärungen niederschlug. Diese Protokollerklärungen sind ein Zeichen dafür, dass nicht immer vollständige Übereinstimmung erreicht wird.

Große Erleichterung herrschte unter den Bauern, als die bevorstehende Aufhebung der aktuellen Stoffstrombilanzverordnung angekündigt wurde. Bundesminister Özdemir befindet sich in Gesprächen mit der , um dies zu erreichen, und Schleswig-Holsteins Agrarminister Werner Schwarz erwartet eine zügige und unkomplizierte Bearbeitung dieses Anliegens. Zusätzlich wird es in dieser Legislaturperiode keine neue Nährstoffbilanzverordnung geben, und die Monitoringverordnung soll vereinfacht umgesetzt werden.

Die Länder drängen weiterhin auf Ausnahmeregelungen für umweltschonend arbeitende Landwirte in sogenannten Roten Gebieten, die das Grundwasser nicht belasten. Hierzu sollen Gespräche zwischen einer Bund-Länder-Delegation und der EU geführt werden, um eine tragfähige Lösung im Vermittlungsausschuss zu erreichen.

Die Konferenz hat ebenfalls beschlossen, die Fristen für die Meldung von Düngemaßnahmen zu verlängern und das Verursacherprinzip zu stärken, indem die Aufzeichnungsfrist von zwei auf vierzehn Tage ausgedehnt wird. Weitere Erleichterungen sind für den Bau von Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Bauten im Außenbereich geplant, wobei die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude von sieben auf zehn Jahre verlängert und die mögliche Anzahl von Wohnungen in Neubauten auf vier erhöht wird.

Darüber hinaus werden die Dokumentations- und Informationspflichten für Tierhalter reduziert. Die AMK-Vorsitzende Susanna Karawanskij betonte, dass bereits 35 der 194 vorgeschlagenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. Ab 2025 könnten kleine landwirtschaftliche Betriebe unter 10 von Kontrollen und Sanktionen befreit werden, ein Vorschlag, der bereits im Frühjahr von der EU-Kommission eingebracht wurde.

Während der Konferenz protestierte der Thüringer Bauernverband vor Ort und forderte, dass der Bürokratieabbau weiter vorangetrieben wird, da viele der 194 Vorschläge abgelehnt wurden oder deren Prüfung noch aussteht.

Die Länder fordern zudem mehr finanzielle Unterstützung des Bundes bei der Bekämpfung der ASP, besonders bei den Kosten für den Zaunbau, die in einigen Bundesländern bereits erheblich waren. Die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung für Mehrgefahrenversicherungen wurde ebenfalls hervorgehoben, da kürzliche Spätfröste in der Obstproduktion hohe Schäden verursachten.

Abschließend appellierte Bundesforstminister Özdemir an die EU, die Frist für die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung um ein halbes Jahr zu verlängern, um den deutschen Land- und Forstwirten mehr Planungssicherheit zu geben.

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