Miriam Staudte, Niedersachsens Landwirtschaftsministerin, setzt sich gegen die Annahme zur Wehr, ihre Partei, die Grünen, würde nur städtische Interessen vertreten. In einem Gespräch mit Agra-Europe hebt sie hervor, dass insbesondere die von den Grünen vorangetriebene Energiewende als bedeutendes Förderprogramm für den ländlichen Raum zu verstehen ist. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll die ökonomische Stärke ländlicher Gebiete nachhaltig verbessern, von der auch viele landwirtschaftliche Betriebe bereits profitieren.
Staudte räumt ein, dass die Grünen die jüngsten Landtagswahlen in Ostdeutschland nicht auf dem Land, sondern im virtuellen Raum verloren haben, da es ihnen schwerfiel, über ihre Kernwählerschaft hinaus Zustimmung für ihre politischen Positionen zu gewinnen. Dennoch bleibt sie optimistisch und erwartet eine Rückkehr der Unterstützung zu ihrer Partei.
Die Ministerin bekräftigt ihre Zustimmung zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft, der Borchert-Kommission und des Niedersächsischen Weges. Sie betont, dass diese Empfehlungen essentiell seien, um zu breit akzeptierten und umsetzbaren Veränderungen in der Landwirtschaftspolitik zu gelangen. Laut Staudte ist eine Transformation des Agrarsektors unvermeidlich, wie auch die Ergebnisse des Strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in Europa zeigen.
Staudte kommentiert das kürzlich vom Bundesrat gebilligte Agrarpaket, das zahlreiche Erleichterungen für Landwirte mit sich bringt. So entfallen beispielsweise sämtliche Vorgaben und Kontrollen der Agrarförderung für kleinere Betriebe unter 10 Hektar. Auch die Abschaffung der obligatorischen Vier-Prozent-Stilllegung stellt ein bedeutendes ökonomisches Entgegenkommen dar, das den Landwirten jährlich zwischen 220 und 300 Millionen Euro erspart.
Um dennoch die Umweltstandards der EU zu wahren, führt das Agrarpaket neue freiwillige Ökoregelungen ein, darunter Prämien für die Weidehaltung und Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. Zertifizierte Öko-Betriebe erfüllen fortan automatisch die Anforderungen zum Fruchtwechsel. Diese Neuerungen sollen gewährleisten, dass Umwelt- und Artenschutz in der Landwirtschaft gewahrt bleiben, ohne dass Kürzungen bei den Basisprämien nötig werden.