Nachdem die europäische Pflanzenschutzverordnung SUR in Brüssel nicht durchgesetzt werden konnte, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein neues „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ initiiert. Ziel dieses Programms ist es, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zu halbieren. Dieser Plan löst bei vielen Landwirten und im Deutschen Bauernverband (DBV) Besorgnis aus, dass die Regelungen der SUR nun auf nationaler Ebene umgesetzt werden könnten.
Der DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisiert das Vorhaben des BMEL scharf und bezeichnet es als „Affront gegenüber der Landwirtschaft“. Er argumentiert, dass das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz eher ein Rückbauprogramm sei, welches die Produktivität und damit die Lebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaft bedrohe. Rukwied betont, dass die Landwirte in Deutschland verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln umgehen und sie nach dem Prinzip „so viel wie nötig – so wenig wie möglich“ einsetzen. Diese Mittel seien essentiell für die Erzeugung hochwertiger Nahrungsmittel und die Sicherung der Ernten.
Der DBV-Präsident unterstreicht, dass Pflanzenschutzmittel nicht nur dem Schutz der Kulturen vor Schädlingen und Krankheiten dienen, sondern auch dem Verbraucherschutz. Eine pauschale Reduktion des Einsatzes dieser Mittel sei fachlich nicht gerechtfertigt und praktisch schwer umsetzbar. Rukwied warnt vor den potenziellen Folgen des Programms, wie dem Ende des Anbaus bestimmter Kulturen in Deutschland, was die Importabhängigkeit erhöhen und die Versorgungssicherheit gefährden könnte.
Des Weiteren kritisiert er, dass die Vorschläge des BMEL im Widerspruch zu den Zusagen der Bundesregierung und der EU-Kommission stehen, die darauf abzielen, die Landwirte zu entlasten und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Rukwied sieht in den Plänen eine Beschleunigung des Strukturwandels, die er als „schlichtweg inakzeptabel“ bezeichnet.
Der Deutsche Bauernverband hat seine Bedenken und Kritikpunkte in einer detaillierten Stellungnahme zur Diskussionsgrundlage des BMEL dargelegt, um auf die potenziellen Risiken und unerwünschten Konsequenzen des vorgeschlagenen Programms hinzuweisen.