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Neue EU-Richtlinie zur Reduktion von Emissionen in der Landwirtschaft

Die Europäische Kommission hat eine neue Richtlinie vorgestellt, die darauf abzielt, die Luftqualität durch eine deutliche Reduktion der aus Industrieanlagen sowie Schweine- und Geflügelzuchtbetrieben bis 2050 zu verbessern. Diese Maßnahme ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Grünen Deals und stellt insbesondere für große Schweine- und Geflügelhalter eine erhöhte Verantwortung in puncto Luftreinhaltung dar.

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission für den europäischen Grünen Deal, unterstrich bereits Ende des vergangenen Jahres die Wichtigkeit dieser Initiative: „Die überarbeiteten Emissionsvorschriften sind entscheidend, um den ökologischen Wandel voranzutreiben, der für das Erreichen unserer Umweltziele notwendig ist.“ Ursprünglich waren die geplanten Regulierungen noch umfassender, wurden jedoch nach Interventionen des EU-Parlaments in einigen Bereichen gelockert. Nun liegt es vor allem an den Betreibern von Schweine- und Geflügelzuchten, ihre Emissionen spürbar zu senken.

Die Umsetzung der neuen Vorschriften wird jedoch nicht sofort erfolgen. Die Mitgliedstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit, um die erforderlichen Anpassungen in ihren nationalen Gesetzgebungen vorzunehmen. Für Landwirte beginnt die Pflicht zur Einhaltung der neuen Regelungen ab dem Jahr 2030. Auch Betriebe, die sich mit dem Abbau von Metallen oder der Herstellung von Batterien beschäftigen, sind von der Richtlinie betroffen. Diese haben ab 2028 vier Jahre Zeit, um modernste verfügbare Technologien zu implementieren. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen ihnen Strafen, die mindestens drei Prozent ihres Jahresumsatzes betragen können, oder sie müssen möglicherweise Schadensersatzzahlungen leisten.

In der Richtlinie ist zudem festgelegt, dass intensive - und Schweinezuchtbetriebe ab einer bestimmten Tieranzahl spezielle Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen für Betriebe, die sich ökologischen Produktionsmethoden widmen und einen Beitrag zur Landschaftspflege leisten.

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