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Neue Nützlingsverordnung soll Einsatz von Pflanzenschutzmitteln senken

Im Rahmen des „Zukunftsprogramms “ des Bundeslandwirtschaftsministers wird die Einführung einer Nützlingsverordnung in dieser Legislaturperiode angestrebt. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft () bestätigte, dass ein entsprechender Verordnungsentwurf derzeit in Arbeit ist. Nach der Fertigstellung wird der Entwurf zunächst intern in der Regierung abgestimmt und anschließend mit Fachleuten und Interessensgruppen diskutiert.

Die Nützlingsverordnung ist ein zentrales Element des Programms, das darauf abzielt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis zum Jahr 2030 zu halbieren, wie es das Agrarministerium plant. Nützlinge, die natürliche Feinde von Pflanzenschädlingen darstellen, werden bereits heute vorwiegend im geschützten Anbau eingesetzt, seltener jedoch im Freiland. Die neue Verordnung soll bestehende rechtliche Unsicherheiten im Freilandanbau sowie beim Einsatz gebietsfremder Nützlinge beseitigen.

Das BMEL geht davon aus, dass durch den neue auftreten könnten. Diese könnten möglicherweise mithilfe gebietsfremder Nützlinge reguliert werden. In diesem Zusammenhang könnten pflanzenschutzrechtliche Regelungen, die das Inverkehrbringen und den Einsatz gebietsfremder Arten steuern, eine wertvolle Rolle spielen. Ziel ist es, den Pflanzenschutz in der deutschen Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig Risiken durch den Einsatz neuer Nützlinge zu minimieren.

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