Die Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP haben im Rahmen des „Agrarpakets“ neue Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angekündigt. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung neuer Öko-Regelungen, die sowohl für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung als auch für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität gelten sollen.
Eine der geplanten Öko-Regelungen zielt darauf ab, Milchviehbetriebe, die auf Weidehaltung setzen, besonders zu unterstützen. Zusätzlich wird eine neue Regelung eingeführt, die konkrete Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorschreibt. Die genaue Ausgestaltung dieser Regelungen soll in einer kommenden Rechtsverordnung festgelegt werden.
Landwirte sollen die Möglichkeit erhalten, diese neuen Öko-Regelungen im kommenden Jahr zu beantragen, damit die Maßnahmen ab 2026 umgesetzt werden können. Wichtig dabei ist, dass die Finanzierung dieser zusätzlichen Regelungen nicht durch eine Kürzung der Basisprämie erfolgen wird. Stattdessen sollen Mittel verwendet werden, die durch den Rückgang der landwirtschaftlichen Flächen in den letzten Jahren frei geworden sind und daher nicht mehr zur Einkommensgrundstützung benötigt werden.
Die Bestandteile des Agrarpakets sollen am Donnerstag, dem 4. Juli, im Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 27. September abschließend mit den Vorlagen befassen. Zu den geplanten Maßnahmen gehört auch die Wiedereinführung der Tarifglättung für Land- und Forstwirte im Einkommensteuergesetz. Darüber hinaus sind Änderungen im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLKG) sowie Anpassungen bei der Konditionalität und den Öko-Regelungen im Rahmen der GAP vorgesehen.