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Neue Regeln für Agrarzahlungen aus der GAP ab 2025

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regelungen für die Agrarzahlungen aus der Gemeinsamen (GAP) ab dem Jahr 2025 verabschiedet. Diese Anpassungen, die in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erarbeitet wurden, sollen die EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2025 vereinfachen, wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mitteilte.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betonte, die Bedeutung der Überarbeitung der freiwilligen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), um diese für die attraktiver zu gestalten. Ein entsprechender Vorschlag zur Anpassung des deutschen GAP-Strategieplans wurde bereits im August an die Europäische Kommission gesendet.

Özdemir äußerte die Erwartung, dass die neuen Regelungen zu effizienteren und praxisnäheren Förderungen führen werden. Er hob hervor, dass die Anpassungen darauf abzielen, den Landwirten mehr Flexibilität zu bieten und bürokratische Hürden zu minimieren.

Die Überarbeitungen umfassen Änderungen in den Bedingungen für Agrarzahlungen, insbesondere bei den GLÖZ-Standards (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand), die sowohl für konventionelle als auch für ökologisch wirtschaftende Betriebe gelten.

Geplante Modifikationen betreffen unter anderem den Erosionsschutz, die Mindestbodenbedeckung, den Fruchtwechsel und die Einrichtung nichtproduktiver Flächen, welche ab 2025 wirksam werden sollen.

Auch die freiwilligen Öko-Regelungen, die umwelt- und klimafördernde Maßnahmen belohnen, werden vereinfacht und attraktiver gestaltet.

Weiterhin werden Anpassungen bei den Direktzahlungen vorgenommen, besonders bei den gekoppelten Zahlungen für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen. Diese Änderungen sollen die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit, die Definition von Agroforstsystemen und die Agri-Photovoltaik betreffen.

Die beschlossenen Maßnahmen sollen die Verwaltung der GAP-Zahlungen ab 2025 einfacher und effizienter gestalten und somit den deutschen Landwirten zu Gute kommen.

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