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Neue Regelungen erleichtern Umbauten in der Landwirtschaft

Landwirte erhalten mehr Flexibilität bei der Umnutzung ihrer Gebäude wie Ställe und Scheunen, und auch die Möglichkeiten für Wohnraum auf Bauernhöfen werden erweitert. Dies ist Teil einer kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesänderung, die die integrierte Stadtentwicklung fördern und landwirtschaftlichen Betrieben mehr Spielraum geben soll.

Verlängerte Fristen für Umbauten

Das Bundesministerium für Ernährung und () informiert, dass die Frist für die Umnutzung von Gebäuden im ländlichen Raum von bisher sieben auf nun zehn Jahre ausgedehnt wird. Diese Änderung erfolgt, da die kurzen Fristen bisher häufig eine sinnvolle Weiterverwendung der Gebäude verhinderten, obwohl diese oft mit geringem Aufwand umgestaltet werden könnten. Mit der neuen Regelung haben Landwirte nun mehr Zeit, ihre Umbaupläne zu realisieren.

Anpassungen auch für aktive Betriebe von Vorteil

Aktive landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Produktionsausrichtung ändern oder eine andere Struktur annehmen, profitieren ebenfalls von dieser Gesetzesänderung. Sie können ungenutzte, ursprünglich landwirtschaftlich privilegierte Gebäude im Außenbereich jetzt leichter umnutzen. Diese Flexibilität unterstützt den Strukturwandel in der Landwirtschaft.

Erweiterung der Wohnraumoptionen

Das Gesetz sieht auch eine Stärkung der Möglichkeiten zur Wohnraumerweiterung auf landwirtschaftlichen Anwesen vor. Um den Wohnbedürfnissen verschiedener Generationen gerecht zu werden, können nun neben Erweiterungen bestehender Wohngebäude auch neue, eigenständige Wohngebäude als Anbauten errichtet werden. Die maximale Anzahl der Wohnungen, die auf einem Hof realisiert werden können, steigt dabei auf vier. Diese müssen von den Eigentümern oder ihren Familien genutzt werden.

Sonderregelungen für Ferienwohnungen

Für Ferienwohnungen besteht bereits eine separate Regelung, die es erlaubt, bis zu fünf solcher Einheiten pro Hof zu betreiben.

Durch diese Anpassungen im Baugesetzbuch wird landwirtschaftlichen Betrieben nicht nur mehr Gestaltungsspielraum bei der Nutzung ihrer Gebäude eingeräumt, sondern auch die Möglichkeit gegeben, den Wohnraum für ihre Familien angemessen zu erweitern.

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