Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren eingereicht. Ziel ist es, die Entwicklung von Wasserkraft, Geothermie, schwimmenden Solaranlagen, Wärmepumpen und Windkraftanlagen zu beschleunigen. Der Entwurf, dokumentiert unter der Drucksache 20/13640, soll die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien umsetzen, welche vorsieht, den Anteil erneuerbarer Energien in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern.
Die Bundesregierung plant, die Verfahren zur Genehmigung dieser Energieformen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies schließt Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz und im Bundeswasserstraßengesetz ein. Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Verkürzung der Fristen für die Erteilung von Genehmigungen.
Um die Prozesse zu straffen, ist vorgesehen, dass die Genehmigungsverfahren zukünftig elektronisch abgewickelt werden. Außerdem soll eine zentrale Anlaufstelle für die Verfahrensbearbeitung geschaffen werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Regelungen für Ausnahmen und Genehmigungen in Schutzgebieten, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben.