Die Einführung eines spezifischen Meldeportals für Landwirte durch die Bundesländer stößt auf Unverständnis unter den Bauern und sorgt für Diskussionsstoff. Die Koordination zwischen den Ländern gestaltet sich als Herausforderung.
Die Agrarminister von Bund und Ländern haben sich den Bürokratieabbau als Hauptziel gesetzt. Trotzdem zeigt die Einführung des neuen Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, dass der angestrebte Abbau oft in das Gegenteil umschlägt und mehr bürokratische Hürden schafft.
Landwirte äußern ihr Erstaunen darüber, dass die Registrierung nicht an bereits bestehende Datenbanksysteme angebunden wurde. Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands, bemängelt, dass diese Anbindung nicht vorgesehen war, was einen gravierenden Mangel in der Gesetzesgestaltung darstellt.
Krüsken fordert, dass sich die Länder auf eine einheitliche Lösung auf Bundesebene verständigen sollten, um eine gleichmäßige Behandlung der landwirtschaftlichen Produkte zu gewährleisten.
Die aktuelle Umsetzung des Gesetzes wird kritisch als ein „Teil der föderalen Bürokratiehölle“ betrachtet. Seit dem 1. August sind Schweinemäster verpflichtet, die Haltungsform ihrer Tiere ab der zehnten Lebenswoche offiziell zu melden.
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bayern haben jedoch Probleme, das notwendige Meldeverfahren rechtzeitig einzuführen. Bayern hat sogar die Meldefrist verlängert, um landwirtschaftlichen Betrieben keine Nachteile zu bereiten. In Sachsen-Anhalt ist noch unklar, welche Behörde für die Entgegennahme der Meldungen zuständig ist, und aus Hessen gibt es keine Informationen zu einem entsprechenden Meldeportal.
Bis Ende des Jahres muss die Registrierung funktionstüchtig sein. Sollte dies nicht gelingen, könnte die geplante Kennzeichnung von Schweinefrischfleisch ab August 2025 nicht umsetzbar sein, warnt der Deutsche Bauernverband. Die zögerliche Durchführung behindert die Umsetzung einer an sich sinnvollen Idee unnötigerweise.