Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat die CDU und CSU wegen der Erhöhung der Dokumentationspflichten für Tierärzte kritisiert. Dies erfolgte nachdem im Bundesrat Änderungen an der neuen Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) vorgenommen wurden. Ursprünglich war eine Reduzierung dieser Pflichten geplant, die jedoch auf Betreiben des von der Union dominierten Agrarausschusses im Bundesrat nicht umgesetzt wurde.
Özdemir äußerte in Berlin, dass trotz allgemeiner Bekenntnisse zum Bürokratieabbau tatsächlich neue Regelungen eingeführt werden, die die administrative Last erhöhen. Er wies darauf hin, dass sein Ministerium sich kontinuierlich für Entlastungen einsetze, diese Anstrengungen jedoch durch solche Entscheidungen konterkariert würden. Die Nichtumsetzung der geplanten Erleichterungen bedeutet nach Angaben des Ministers eine Minderung der Entlastungen für Tierärzte um etwa 4 Millionen Euro jährlich, ohne dass dies einen erkennbaren Nutzen für die Tiergesundheit bringe.
Ein weiterer Aspekt der Verordnung ist das Umwidmungsverbot für colistinhaltige Antibiotika. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bildung multiresistenter Keime zu verhindern, da Colistin auch in der Humanmedizin eine wichtige Rolle spielt. Die Praxis birgt somit erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit.
Kritik an den Empfehlungen des Bundesratsagrarausschusses kam auch vom Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). Der Verband monierte insbesondere den Vorschlag, zusätzliche Angaben wie Diagnose und Chargennummer eines Arzneimittels in die Dokumentationspflichten aufzunehmen, welche in der Plenarsitzung des Bundesrates keine Unterstützung fand. Anstatt dessen wurde beschlossen, dass auf tierärztlichen Verschreibungen ein Hinweis angebracht werden muss, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch Tierhalter ausschließen soll. Diese Bedingung wurde letztendlich vom Bundesrat als Voraussetzung für die Zustimmung zur neuen Verordnung festgelegt.