Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt verstärkt Maßnahmen zur Entbürokratisierung um, um den landwirtschaftlichen Alltag zu erleichtern. Die Initiative „Freiräume schaffen. Landwirte stärken.“ zeigt bereits erste Erfolge. Besonders profitieren werden Landwirte, die sich für die Anlage von Blühflächen und Brachen entscheiden.
Ab dem Jahr 2024 werden für Blühflächen im Rahmen der Ökoregelung 1a die Vorschriften bezüglich Mindest- und Maximalbreiten weitestgehend aufgehoben. Die Form der Fläche ist ebenfalls nicht mehr relevant. Für streifenförmige Anlagen wird eine Mindestbreite von 5 Metern festgelegt, während die maximale Größe für Blühstreifen und -flächen auf 3 Hektar angehoben wird.
Auch bei der Anlage von Brachen gibt es Vereinfachungen: Bisher mussten Betriebe mindestens 1 % ihrer Fläche stilllegen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese Grenze wurde nun auf 0,1 Hektar gesenkt. Zudem können Betriebe mit mehr als 10 Hektar Ackerfläche für bis zu einem Hektar die höchste Prämie von 1.300 Euro pro Hektar erhalten, selbst wenn dies eine Stilllegung von mehr als 6 % der Fläche bedeutet.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betont die Fortschritte beim Bürokratieabbau und weist darauf hin, dass die landwirtschaftlichen Betriebe lange Zeit unter einem dichten Regelwerk gelitten haben, das besonders die jüngere Generation von der Hofübernahme abgehalten hat. Er verspricht weitere Erleichterungen und bereits umgesetzte Vereinfachungen.
In der weiteren Planung steht die Abschaffung von Kontrollen und Sanktionen für Betriebe mit einer Fläche von bis zu 10 Hektar noch in diesem Jahr. Auch die starren Datumsvorgaben bei der Mindestbodenbedeckung und dem Fruchtwechsel in der Agrarförderung sollen entfallen. Eine bedeutende Neuerung wird die Umstellung der Erhebung der Bodennutzung auf bestehende Verwaltungsdaten sein, was aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hervorgeht.
Für den Weinbau sind ebenfalls Vereinfachungen vorgesehen. So sollen überflüssige Buchführungs- und Meldepflichten abgeschafft und die EU-rechtlich geforderte Buchführung in einem einzigen elektronischen „Weinbuch“ zusammengefasst werden.