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Özdemir verdreht die Tatsachen: Reform der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir kritisiert die Landwirtschaftsminister der Union dafür, bei der jüngsten Bundesratsentscheidung die von ihm vorgeschlagene Reform der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TäHAV) blockiert und damit den von seinem Ministerium angestrebten Bürokratieabbau verhindert zu haben. Dr. Andreas Palzer vom Praktizierender Tierärzte (bpt) widerspricht energisch und wirft Özdemir vor, die Fakten zu verdrehen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte in seinem Entwurf zur Novellierung der TäHAV versucht, unnötige Dokumentationspflichten bei der Medikamentenabgabe an zu reduzieren. Jedoch brachte das von den Grünen geleitete niedersächsische Landwirtschaftsministerium einen Antrag in den Bundesrat ein, der zusätzliche Angaben auf dem Abgabebeleg forderte, wie die Chargennummer des Medikaments und die Diagnose (Ziffer 7 des Antrags). Außerdem sollte die tierärztliche Verschreibung einen Hinweis enthalten, der den doppelten Bezug von Arzneimitteln durch die Tierhalter unterbinden soll (Ziffer 10).

Bei der Abstimmung Ende September im Bundesrat wurde der Antrag zu Ziffer 7 mehrheitlich abgelehnt, was laut Özdemir ein Versäumnis der von der Union geführten Länder war. Tatsächlich stimmten jedoch bis auf Schleswig-Holstein alle /CSU-geführten Länderminister gegen den Antrag aus Niedersachsen. Die Mehrheit der von SPD und Grünen regierten Länder unterstützte hingegen die zusätzlichen Angaben, die aus Sicht der Tierärzte überflüssig sind.

Lediglich der Vorschlag unter Ziffer 10 fand im Bundesrat und wurde in die neue TäHAV aufgenommen. „Der damit verbundene bürokratische Aufwand bleibt gering. Der zusätzliche Satz wird einmalig in das Computersystem eingegeben und erscheint dann automatisch auf allen Rezepten“, erklärt Dr. Palzer.

In Anbetracht der aktuellen politischen Spannungen mahnt bpt-Geschäftsführer Heiko Färber zur Objektivität: „In Zeiten, in denen die Genauigkeit im Umgang mit Wahrheiten und wissenschaftlichen Fakten oft zu wünschen übrig lässt, ist es umso wichtiger, dass die sachlich bleibt. Eine Klarstellung seitens des BMEL wäre daher angebracht“, so Färber.

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