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SPD-Forderung gefährdet Anbau von Sonderkulturen in Deutschland

Der Vorschlag der , den Mindestlohn auf 15 Euro pro Stunde anzuheben, stößt in landwirtschaftlichen Kreisen auf erhebliche Bedenken. Der (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband () und weitere landwirtschaftliche Verbände warnen vor schwerwiegenden Auswirkungen auf den Anbau von Sonderkulturen in Deutschland. Sie appellieren an die politischen Entscheidungsträger, für diesen Sektor Ausnahmen zu gewähren.

Obwohl die SPD bei den letzten Bundestagswahlen nicht zu den Gewinnern zählte, scheint sie in den Koalitionsverhandlungen robuste Positionen zu behaupten. Dies könnte dazu führen, dass ihre Forderung nach einem erhöhten Mindestlohn durchgesetzt wird, was laut Agrar- und Gartenbauverbänden gravierende Konsequenzen für die deutschen landwirtschaftlichen Betriebe nach sich ziehen könnte. Insbesondere die Arbeitsgruppen für Agrar und Arbeit und Soziales haben noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen, aber die Sorge wächst, dass die Forderungen der SPD umgesetzt werden könnten.

Landwirtschaftliche Organisationen haben bereits die Verantwortlichen der Arbeitsgruppen kontaktiert, um die dramatischen Folgen einer Mindestlohnerhöhung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Agrar- und Gartenbaubetriebe hervorzuheben. Dr. Till Backhaus, langjähriger Landwirtschaftsminister von und Mitglied der SPD, ist einflussreich in der entsprechenden Arbeitsgruppe und wurde speziell auf die Problematik aufmerksam gemacht.

Die Arbeitskosten machen in besonders personalintensiven Bereichen wie dem Obst-, – und Weinbau bereits 60 Prozent der Gesamtkosten aus. Deutsche Betriebe stehen hier in direkter Konkurrenz zu EU-Nachbarn, die zu deutlich geringeren Löhnen produzieren. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns würde die Kosten für deutsche Agrarbetriebe so stark erhöhen, dass eine Weitergabe an Handel und Verbraucher kaum möglich scheint.

Diese Entwicklung hat bereits dazu geführt, dass die Anbauflächen für Beeren-, Baumobst und Spargel in den letzten fünf Jahren signifikant zurückgegangen sind. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro könnte diese Tendenz noch beschleunigen und zu weiteren Betriebsaufgaben führen. Daher plädieren die Verbände dringend für eine Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für einfache Tätigkeiten in der Sonderkulturanbau, die keine spezielle Ausbildung erfordern. Sie betonen, dass dies für die Existenz der deutschen Sonderkulturbetriebe von entscheidender Bedeutung sei.

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