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Starke Kritik an neuer Fruchtfolgeregelung in Frankreich

Die in Frankreich geplanten Änderungen der Fruchtfolgeverpflichtungen, die Teil der Gemeinsamen () sind, stoßen bei den Landwirten auf erheblichen Widerstand. Der französische Bauernverband (FNSEA) sowie der auf kleinbäuerliche Strukturen fokussierte Landwirtschaftsverband Confédération Paysanne (Conf‘) kritisieren den Entwurf des Landwirtschaftsministeriums als übermäßig komplex. Die Conf‘ lehnt insbesondere die vorgeschlagene Lockerung der Konditionalitätsvorgaben für die (GLÖZ 7) ab. Nach den Plänen des Ministeriums sind künftig auf Betrieben zwischen 10 und 30 Hektar mindestens zwei Hauptkulturen vorgeschrieben, wobei keine dieser Kulturen mehr als 75% der Ackerfläche einnehmen darf. Für größere Betriebe mit über 30 Hektar sollen mindestens drei verschiedene Hauptkulturen angebaut werden, wobei ebenfalls Restriktionen hinsichtlich der Flächenanteile gelten.

Zum Vergleich: In Deutschland muss innerhalb von drei Jahren jede Fläche mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen tragen. Zudem ist vorgeschrieben, dass auf mindestens einem Drittel des Ackerlandes jährlich ein Wechsel der Hauptkultur oder der Anbau von Zwischenfrüchten erfolgt. Die Conf‘ bemängelt weiterhin, dass im kommenden GAP-Jahr keine signifikanten Anpassungen der ökologischen Leitlinien geplant sind. Laurence Marandola, Sprecherin des Verbandes, findet es besonders bedenklich, dass trotz einer höheren Nachfrage die gekürzt wurden. Sie argumentiert, dass eine Aufstockung des Förderrahmens angebracht gewesen wäre.

Eine erste Auswertung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) des vergangenen Jahres durch das Pariser Agrarressort zeigt, dass Programme zur Weidetierhaltung sowie zum Schutz von Feuchtgebieten, und Biodiversität besonders gefragt sind. Dagegen wurden kaum Förderanträge für Maßnahmen im Bereich Pflanzenschutz und Wasserwirtschaft im Acker-, Obst- und Weinbau gestellt.

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