Im Februar dieses Jahres kam es während einer Bauernprotestaktion in Biberach an der Riss zu erheblichen Auseinandersetzungen. Die Demonstranten, die sich gegen eine Veranstaltung der Grünen richteten, sehen sich nun mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Strafbefehlen erlassen und Anklagen eingereicht.
Die Demonstration, die am politischen Aschermittwoch stattfand, brachte für viele beteiligte Landwirte und weitere Teilnehmer teure rechtliche Folgen mit sich. Laut Informationen von Oberstaatsanwältin Christine Weiss wurden insgesamt 42 Strafbefehle beantragt und 14 Anklagen erhoben. Kurz nach der Protestaktion nahm das Polizeipräsidium Ulm umfangreiche Ermittlungen auf, wobei eine speziell eingerichtete Ermittlungsgruppe und ein Online-Hinweisgeberportal zum Einsatz kamen.
Während der Demonstration kam es zu Konfrontationen zwischen Polizei und Demonstranten, wobei die Polizei unter anderem Schlagstöcke und Reizgas einsetzte. Ein Versuch einiger Teilnehmer, einen Dienstwagen des Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir zu blockieren, eskalierte, als eine Seitenscheibe des Fahrzeugs durch einen geworfenen Zollstock beschädigt wurde.
Die Vorwürfe gegen die Demonstranten umfassen unter anderem Nötigung, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie einfachen und besonders schweren Landfriedensbruch. Weitere Anklagepunkte sind Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Die Ausschreitungen führten zu leichten Verletzungen sowohl bei der Polizei als auch bei Demonstranten. Die Staatsanwaltschaft hat auch Ermittlungen gegen beteiligte Polizeibeamte durchgeführt, diese jedoch eingestellt. Trotz der Absage der Parteiveranstaltung durch die Grünen und der Kritik an den Ausschreitungen durch einen Teil der Demonstranten, gab es auch Stimmen, die eine Provokation durch die Sicherheitskräfte beklagten. Dies wurde teilweise durch Videoaufnahmen belegt.
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hat die Ermittlungen mittlerweile abgeschlossen. Zahlreiche Videos und Zeugenaussagen wurden ausgewertet, um die Identität der Teilnehmer festzustellen. Nicht alle Beschuldigten haben die Strafbefehle akzeptiert; für 25 Fälle sind Hauptverhandlungen angesetzt.
Einige Landwirte, wie Jürgen K. aus dem Alb-Donau-Kreis, haben ihre Strafbefehle bereits akzeptiert. Jürgen K., dem Landfriedensbruch und weitere Delikte vorgeworfen werden, wird die Geldstrafe von 3.600 Euro zuzüglich der Verfahrenskosten bezahlen, obwohl er seine Beteiligung an gewalttätigen Aktionen abstreitet. Mit einer Strafe von 90 Tagessätzen bleibt er unter der Grenze, die eine Vorstrafe bedeuten würde. Das Amtsgericht Biberach hat jedoch in einigen Fällen bis zu 120 Tagessätze beantragt.