Die Umsetzung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO), der schriftliche Verträge zwischen Landwirten und Molkereien über Milchpreis und -menge vorsieht, sorgt für erhebliche Spannungen innerhalb der Ampelkoalition. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium unter Leitung von Minister Özdemir (Grüne) auf eine nationale Einführung drängt, zeigen sich insbesondere die Ministerien unter FDP-Führung zurückhaltend.
Der Entwurf, der seit Ende November in der Ressortabstimmung ist, sieht vor, dass künftig zwischen jedem Erzeuger oder Erzeugergemeinschaft und der Molkerei ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden muss. Dieser soll Mindestanforderungen an den Preis und die Liefermenge festlegen. Besonders der Vorschlag, dass Molkereien ihren Lieferanten Angebote über einen Preis-Mengen-Bezug für mindestens 80 % der Liefermenge machen müssen, stößt auf Widerstand.
Die Bundesjustizministerium (Buschmann, FDP), das Bundesfinanzministerium (Lindner, FDP) und das Bundesverkehrsministerium (Wissing, FDP) haben grundlegende Vorbehalte oder rechtsförmliche Änderungswünsche eingebracht. Diese könnten darauf hinauslaufen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium seinen Entwurf anpassen muss, um eine Zustimmung der FDP-Ministerien zu erhalten.
Obwohl das Bundesagrarministerium die Vertragsfreiheit betont und darauf hinweist, dass alle Vertragsbestandteile frei verhandelbar sind, bleibt die Kritik bestehen. Verschiedene Organisationen innerhalb der Milchbranche, darunter das MEG Milch Board, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter und das European Milk Board, befürworten die Regelung als Chance, die Stellung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Dem gegenüber stehen der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband und der Milchindustrie-Verband, die staatlich vorgeschriebene Milchverträge ablehnen und hohe Kosten sowie Bürokratie befürchten.