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Tierhaltungskennzeichnung: Ampel-Koalition plant Erweiterung

Nach der Sommerpause wollen die Fraktionen von , Grünen und das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz weiter ausbauen. Aktuell ist die Kennzeichnung für in vielen Bundesländern noch nicht vollständig umgesetzt. Die strebt jedoch an, die Regelungen zu erweitern, besonders im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung wie der Gastronomie. Dies wurde in einer gemeinsamen Pressemitteilung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Matthias Miersch, Dr. Julia Verlinden und Carina Konrad bekannt gegeben.

Für den Oktober ist eine Debatte im Bundestag zur Tierhaltung geplant. Bereits in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause im September soll ein Fachgespräch der Koalitionsfraktionen stattfinden, um Expertenmeinungen aus Landwirtschaft, Gastronomie und anderen relevanten Bereichen einzuholen. Die erste Lesung des erweiterten Gesetzes soll in der ersten Sitzungswoche im Oktober stattfinden.

Die Einführung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung erfolgte schrittweise. Derzeit wird nur frisches Schweinefleisch – gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt – im Lebensmittelhandel, in Fleischerfachgeschäften, im Online-Handel und in anderen Verkaufsstellen gekennzeichnet. Das Gesetz, das im August 2023 in Kraft trat, sieht fünf Haltungsformen vor: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/“ und „Bio“.

Unklar ist noch, wann die Kennzeichnungspflicht auf weitere Tierarten ausgeweitet wird. Bundesagrarminister Cem Özdemir hat jedoch zugesagt, die Pflicht auch auf andere Tierarten zu erweitern.