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Tierschutznovelle: Fronten verhärtet – Kosten und Forderungen

Im Rahmen der jüngsten Expertenanhörung zum Entwurf des neuen Bundestierschutzgesetzes offenbarten sich deutliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertretern der und Tierschützern. Während die einen die wirtschaftlichen Folgen kritisieren und Verzerrungen im Wettbewerb befürchten, plädieren die anderen für striktere Regelungen zum Schutz der Tiere.

Bei der Anhörung am Montag prallten die unterschiedlichen Ansichten hart aufeinander. Medizinische und praktische Vertreter sehen in den geplanten Änderungen wenig Nutzen und warnen vor negativen wirtschaftlichen Konsequenzen. Im Gegensatz dazu fordern Tierschützer, die geplanten Maßnahmen noch zu verschärfen.

Der (DBV) äußerte sich kritisch zum Gesetzentwurf. „Die im Entwurf vorgesehenen umfassenden Änderungen ohne praxistaugliche Lösungen, die zudem keinen angemessenen Zeitrahmen bieten und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Binnenmarkt außer Acht lassen, können wir nicht unterstützen“, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Es gelte, einen ausgewogenen Weg zu finden, der die Anforderungen des Tierschutzes ebenso wie die realen Bedingungen und Herausforderungen in der Landwirtschaft berücksichtigt. Der aktuelle Entwurf der Regierungskoalition würde jedoch eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland begünstigen, so Krüsken.

Krüsken wies auch auf die schwerwiegenden Folgen für Tierhalter hin, sollten die Gesetzesänderungen umgesetzt werden. Betriebe mit Anbindehaltung müssten dann in Boxenlaufställe investieren, was pro Platz Kosten von mindestens 10.000 Euro nach sich ziehen könnte. Die Gesamtkosten für betroffene Milchviehbetriebe könnten sich auf etwa 3 Milliarden Euro belaufen.

Isabella Timm-Guri vom Bayerischen (BBV) sieht das reformierte Tierschutzgesetz kritisch und warnt davor, dass die Versorgung mit regionalen Produkten gefährdet sein könnte.

Dr. Andreas Palzer vom Praktizierender Tierärzte (BpT) kritisierte die Gesetzesänderungen als „Symbolpolitik“, die praktisch keine wesentliche Verbesserung des Tierschutzes bewirken würden.

Ariane Kari, die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, hält die vorgeschlagenen Änderungen für unzureichend und hatte sich für ein komplettes Verbot der Anbindehaltung eingesetzt.

Dr. Esther Müller vom Deutschen Tierschutzbund beklagte, dass der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurückbleibt, da ein umfassendes Verbot der Anbindehaltung aussteht.

Artur Auernhammer, agrarpolitischer Sprecher der , befürchtet eine Abwanderung der Tierhaltung und sieht insbesondere kleinbäuerliche Strukturen durch die Neuregelungen bedroht.

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