Die Ukraine, ein Land, das durch den Krieg stark beeinträchtigt wurde, strebt eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union an. Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, hat die Erweiterung der EU nach Osteuropa zu einer zentralen Aufgabe ihrer Amtszeit erklärt. Ein wichtiger Sektor, der dabei im Fokus steht, ist der Agrarbereich.
Die Europäische Kommission hat die Bemühungen der Ukraine um Reformen im Zuge ihrer angestrebten EU-Mitgliedschaft anerkannt. Der aktuelle „Screening-Prozess“, der die Vorbereitungen und Anpassungen der Beitrittskandidaten überprüft, wird als reibungslos beschrieben. Das geht aus dem jährlichen „Erweiterungspaket“ hervor, welches den Fortschritt der zehn Kandidatenländer bewertet. Bereits für das Jahr 2025 plant die Kommission, inhaltliche Verhandlungen mit der Ukraine aufzunehmen.
Am 30. Oktober betonte von der Leyen bei der Präsentation des Berichts, dass die Erweiterung der EU eine der Hauptprioritäten der neuen Kommission sei. Josep Borell, der EU-Außenbeauftragte, sprach von der Notwendigkeit einer Erweiterung, die auf gemeinsamen Werten basiert. Olivér Várhelyi, der EU-Kommissar für Erweiterung, beschrieb den Beitritt der Ukraine sowie von Moldawien und den westlichen Balkanstaaten als „geostrategisches Investment in Frieden, Stabilität, Sicherheit und sozioökonomisches Wachstum“.
Trotz der erheblichen Zerstörungen durch den russischen Angriffskrieg hat die Ukraine Fortschritte in mehreren Bereichen gemacht, darunter auch im Agrarsektor. Die EU verzeichnet Verbesserungen und empfiehlt der Ukraine die konsequente Umsetzung der nationalen Strategie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bis 2030, die noch vor Jahresende verabschiedet werden soll.
Erste Pilotprojekte für entkoppelte Zahlungen an Landwirte wurden eingeführt, um die staatlichen Unterstützungen an die EU-Standards anzupassen. Im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation arbeitet die Ukraine an der Harmonisierung ihrer Gesetzgebung, insbesondere bei den Vermarktungsstandards. Ein neues Gesetz über Weinbau und Rebsorten, das den europäischen Vorgaben entspricht, wurde bereits verabschiedet.
Obwohl die Tierwohlregelungen der Ukraine noch nicht vollständig den EU-Standards entsprechen, wurden auch in diesem Bereich Fortschritte gemacht. Gesetze zur Überwachung übertragbarer Tierkrankheiten und zum Tierwohl wurden erlassen. Zudem wurde die Pilotphase des europäischen Datenbanksystems TRACES für den Handel mit tierischen Produkten erfolgreich abgeschlossen und ist nun landesweit in begrenztem Einsatz. Das Schnellwarnsystem der EU für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) ist in der Ukraine vollständig integriert und auch im Bereich der Gentechnik wurden Regelungen verabschiedet, die bereits teilweise den EU-Standards entsprechen.